Ärztegesetz 1998, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz u.a., Änderung (86/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziel
  • Hauptziel ist die Schaffung eines modernen Systems zur Qualifizierung von Notärztinnen und Notärzten in Österreich sowie die Schaffung einer Regelung für die ärztliche Anstellung und Vertretung in Ordinationsstätten und Gruppenpraxen.
Inhalt
  • Die Notwendigkeit einer qualitativen Verbesserung der notärztlichen Qualifikation bedingt eine Neukonzeption, die sich aus einem erweiterten Lehrgang mit 80 Einheiten, einem definierten notärztlichen klinischen Kompetenzerwerb sowie einer Abschlussprüfung zusammensetzen soll.
  • Das Erlernen der spezifischen notfallmedizinischen Fertigkeiten soll durch bestmögliche Nutzung der durch die neue Ärzteausbildung geschaffenen Ressourcen (beginnend mit der Basisausbildung, die bereits notfallmedizinische Kenntnisse vermittelt) im Rahmen des allgemeinärztlichen und fachärztlichen Turnus an anerkannten Ausbildungsstätten erfolgen.
  • Der Österreichischen Ärztekammer sollen im Rahmen des übertragenen Wirkungsbereichs die Erlassung einer entsprechenden Verordnung sowie die Vollziehung der mit der notärztlichen Qualifikation verbundenen behördlichen Aufgaben obliegen.
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Derzeit regelt das Ärztegesetz 1998 die notärztliche Qualifikation durch Absolvierung eines notärztlichen Lehrgangs im Umfang von 60 Einheiten abschließend.
Die Notwendigkeit einer qualitativen Verbesserung der notärztlichen Qualifikation bedingt eine Neukonzeption, die sich aus einem erweiterten Lehrgang mit 80 Einheiten, einem definierten notärztlichen klinischen Kompetenzerwerb sowie einer Abschlussprüfung zusammensetzen soll.

Das Erlernen der spezifischen notfallmedizinischen Fertigkeiten soll durch bestmögliche Nutzung der durch die neue Ärzteausbildung geschaffenen Ressourcen (beginnend mit der Basisausbildung, die bereits notfallmedizinische Kenntnisse vermittelt) im Rahmen des allgemeinärztlichen und fachärztlichen Turnus an anerkannten Ausbildungsstätten erfolgen.

Der Österreichischen Ärztekammer sollen im Rahmen des übertragenen Wirkungsbereichs die Erlassung einer entsprechenden Verordnung sowie die Vollziehung der mit der notärztlichen Qualifikation verbundenen behördlichen Aufgaben obliegen.

Darüber hinaus sollen einzelne berufsrechtliche Neuerungen vorgenommen werden, wie eine Anstellungsmöglichkeit für Ärztinnen/Ärzte in Ordinationsstätten und Gruppenpraxen, die Neuregelung der Titelführung Primaria/Primarius, die Adaptierung der Verwaltungsstrafbestimmung, insbesondere im Hinblick auf höchstgerichtliche Judikatur. Schließlich soll eine Regelung über den ärztlichen Beistand für Sterbende geschaffen werden.

Über diese berufsrechtlichen Regelungen hinaus ist in einem weiteren legistischen Schritt die Attraktivierung der Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin sowie die Novellierung des Kammerorganisationsrechts in Aussicht genommen.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 09.10.2018

Einbringendes Ressort

BMASGK (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz)

Ähnliche Gegenstände

EuroVoc