Sozialversicherungs-Organisations-Begleitgesetz (88/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeit-und-Gesundheit- Gesetz, das Ausbildungspflichtgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Angestelltengesetz, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Organisations-Begleitgesetz)

Kurzinformation

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen stehen im Zusammenhang mit der in Umsetzung des Regierungsprogrammes erfolgenden großen Organisationsreform des österreichischen Sozialversicherungssystems. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Begriffsänderungen und Anpassungen von Verweisungen erforderlich. Im Hinblick darauf, dass die Änderungen im Sozialsystem über Umbenennungen hinausgehen und auch strukturelle Änderungen beinhalten, sind entsprechende inhaltliche Anpassungen erforderlich, um weiterhin eine möglichst reibungslose Vollziehung der betreffenden Bundesgesetze sicherzustellen. Dies betrifft etwa auch die Kontrollbehörde für inländische Arbeitgeber/innen im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz.

Der vorliegende Entwurf soll aber auch genutzt werden, auf Grund von Änderungen im Sozialversicherungsrecht obsolet gewordene Bestimmungen im Arbeitsrecht zu streichen. Beispielhaft seien hier die aufgehobenen Pensionsarten der Gleitpension und der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit oder langer Versicherungsdauer nach dem ASVG genannt. Im Einzelnen sind das Abfertigungs- und Kündigungsrecht, die Aliquotierung einmaliger Bezüge, Teilzeit und Inanspruchnahme einer Betriebspension im Zusammenhang mit der Gleitpension betroffen.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 12.10.2018

Themen

Einbringendes Ressort

BMASGK (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz)

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