IKT-Konsolidierungsgesetz, Signatur- und Vertrauensdienstegesetz u.a., Änderung (89/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das IKT-Konsolidierungsgesetz, das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Zustellgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992 und das Personenstandsgesetz 2013 geändert werden

Kurzinformation

Inhalt

Das Vorhaben umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:
  • Schaffung eines zentralen Teilnehmerinnenverzeichnisses/Teilnehmerverzeichnisses
  • Änderung des Ablaufprozesses der elektronischen Zustellung
  • Erweiterung des Funktionsumfangs des Anzeigemoduls
  • Auswahl des Zustellsystems für die elektronische Zustellung durch die Behörde
  • Ermöglichung der elektronischen An- und Ummeldung unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte
  • Schaffung von Abfragemöglichkeiten im Zentralen Personenstandsregister
  • Ermöglichung der Abgabe von Namenserklärungen unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte
  • Schaffung von Regelungen, wonach Bürgerinnen/Bürger über den Ablauf der Gültigkeitsdauer ihres Reisedokuments verständigt werden können

Redaktion: HELP.gv.at

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Insbesondere im Bereich der Digitalisierung wurden Angelegenheiten, die bisher in die Zuständigkeit des Bundeskanzlers oder des Bundesministers für Finanzen gefallen sind, zusammengefasst und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort übertragen. Mit dem vorliegenden Vorhaben soll diesem Zuständigkeitswechsel Rechnung getragen und die notwendigen legistischen Anpassungen vorgenommen werden. Den Änderungen soll in diesem Zusammenhang in der Regel lediglich klarstellender Charakter zukommen oder es sollen neue Einvernehmens-Regelungen eingeführt werden.


In konsequenter Fortführung dieses Schritts soll nun auch die Versenderinnenseite/Versenderseite vereinfacht werden und die vollständige Erreichbarkeit der Empfängerin/des Empfängers sichergestellt werden. Nur dadurch kann das gesamte Einsparungspotential elektronischer Zustellungen erreicht werden. Es soll daher mit den gegenständlichen Änderungen des Zustellgesetzes ein systemübergreifendes Teilnehmerinnenverzeichnis/Teilnehmerverzeichnis sämtlicher Zustellsysteme eingeführt werden, um alle potentiellen Empfängerinnen/Empfänger erreichen zu können. Dies soll auch den Versenderinnen/den Versendern die Möglichkeit der Auswahl des elektronischen Zustellsystems geben und nicht wie bisher an jenes System binden, bei dem die Nutzerin/der Nutzer (Empfängerin /Empfänger) angemeldet war. Schließlich soll dies in der elektronischen Zustelllandschaft im Sinne einer einheitlichen Gesamtarchitektur zu einer weiteren Harmonisierung der Zustellzeitpunkte genutzt werden. Weiters sollen für die Anwendbarkeit der elektronischen Zustellung die erforderlichen Anpassungen in der BAO bzw. dem Bundesfinanzgerichtsgesetz vorgenommen werden.


Im Rahmen der vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort geplanten zentralen Bürger- und Unternehmensplattform „oesterreich.gv.at“ soll Bürgerinnen/Bürgern auch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres ermöglicht werden, weitere Behördengänge künftig unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte auf elektronischem Wege zu erledigen. „Oesterreich.gv.at“ soll einen digitalen Kontaktpunkt zu den unterschiedlichsten Behörden darstellen und soll einen einheitlichen Zugang zu den digitalen Angeboten der öffentlichen Verwaltung bieten. Dabei sollen Verwaltungsverfahren als auch Informationsangebote einheitlich, gesammelt auf oesterreich.gv.at online zugänglich gemacht werden. Erklärtes Ziel dieses Vorhabens soll es sein, den Verwaltungsaufwand sowohl für Bürgerinnen/Bürger als auch für Behörden durch die vermehrte Erledigung von Behördengängen unter Verwendung der Funktion Bürgerkarte zu reduzieren.

Stand: 12.10.2018

Einbringendes Ressort

BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)