Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

Vorblatt

Problemanalyse

Die für die Ausübung der Tätigkeit als Patentanwalt notwendigen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse werden derzeit nur im Rahmen der praktischen Tätigkeit erworben.

Das Prüfungsverfahren für Patentanwälte ist bei weitem nicht kostendeckend und aufgrund des fehlenden förmlichen Anmeldeverfahrens mit vermeidbarem Verwaltungsaufwand behaftet.

Der partielle Zugang zu einer vorübergehend grenzüberschreitenden patentanwaltlichen Berufstätigkeit ist derzeit unmöglich.

Zulässige Formen für die Gründung von Patentanwalts-Gesellschaften sind derzeit nur die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die offene Gesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung,

Ziel(e)

Rechtswissenschaftliche Studien sollen Bestandteil der Ausbildungsvoraussetzungen werden.

Das Prüfungsverfahren für Patentanwälte soll mit (geringfügiger) Erhöhung der Kostendeckung und einem förmlichen Anmeldeverfahren ausgestattet werden.

Der partielle Zugang zu einer vorübergehend grenzüberschreitenden patentanwaltlichen Berufstätigkeit soll ermöglicht werden..

Die Formen der möglichen Patentanwalts-Gesellschaften sollen erweitert werden.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Normierung von rechtswissenschaftlichen Studien als Ausbildungserfordernis für die Eintragung in die Liste der Patentanwälte.

Einführung eines förmlichen Anmeldeverfahrens für die Patentanwaltsprüfung unter Einführung von Gebühren bei Prüfungswiederholungen.

Regelung des partiellen Zugangs zu einer vorübergehend grenzüberschreitenden patentanwaltlichen Berufstätigkeit.

Ermöglichung der Vergesellschaftung in Form der Patentanwalts-GmbH & Co KG.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

Die Änderungen des Patentanwaltsgesetzes haben keine budgetwirksamen finanziellen Auswirkungen auf das Detailbudget 41.01.03 mit Ausnahme des Entfalls von Einnahmen bisher notwendiger Veröffentlichungen im Patentblatt, für die im Durchschnitt jährlich ein Betrag von etwa 100 € vereinnahmt wird, jedoch durch den Entfall des diesbezüglichen Verwaltungsaufwands ausgeglichen werden kann. Bei den Anmeldegebühren für die Wiederholung der Patentanwaltsprüfung (durchschnittlich ein bis zwei Wiederholungen bei der einmal jährlich stattfindenden Prüfung) sind Einnahmen von etwa 500 € p.a. zu erwarten.

Die Haushalte der Länder und Gemeinden werden durch die im Entwurf vorgesehenen Regelungen nicht belastet.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen stehen im Einklang mit dem Recht der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1307417578).