Patentanwaltsgesetz, Änderung (98/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Rechtswissenschaftliche Studien sollen Bestandteil der Ausbildungsvoraussetzungen werden.
  • Das Prüfungsverfahren für Patentanwältinnen/Patentanwälte soll mit (geringfügiger) Erhöhung der Kostendeckung und einem förmlichen Anmeldeverfahren ausgestattet werden.
  • Der partielle Zugang zu einer vorübergehend grenzüberschreitenden patentanwaltlichen Berufstätigkeit soll ermöglicht werden.
  • Die Formen der möglichen Patentanwalts-Gesellschaften sollen erweitert werden.

Inhalt

  • Normierung von rechtswissenschaftlichen Studien als Ausbildungserfordernis für die Eintragung in die Liste der Patentanwältinnen/Patentanwälte.
  • Einführung eines förmlichen Anmeldeverfahrens für die Patentanwaltsprüfung unter Einführung von Gebühren bei Prüfungswiederholungen.
  • Regelung des partiellen Zugangs zu einer vorübergehend grenzüberschreitenden patentanwaltlichen Berufstätigkeit.
  • Ermöglichung der Vergesellschaftung in Form der Patentanwalts-GmbH & Co KG.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der Zugang zum patentanwaltlichen Beruf ist an eine universitäre Grundausbildung sowie an die Erlangung entsprechender Fähigkeiten im Rahmen von Praxiszeiten geknüpft. Die für die Ausübung der Tätigkeit als Patentanwältin/Patentanwalt notwendigen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse wurden bisher im Rahmen der praktischen Tätigkeit erworben. Nach dem noch nicht in Kraft getretenen Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (von Österreich bereits im August 2013 ratifiziert; vgl. 2447 der Beilagen XXIV. GP) sind vor diesem Gericht neben Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten auch europäische Patentvertreterinnen/Patentvertreter mit einer zusätzlichen erforderlichen Qualifikation in Form eines Zertifikats zur Führung europäischer Patentstreitverfahren (European Patent Litigation Certificate) zugelassen. Um eine tiefergehende juristische Ausbildung der Patentanwältinnen/Patentanwälte sicherzustellen, mit der die Voraussetzungen für die Erlangung dieser Qualifikation erfüllt werden und österreichischen Patentanwältinnen/Patentanwälten künftig die Vertretung vor dem einheitlichen Patentgericht ermöglicht ist, sollen die universitären nunmehr um rechtswissenschaftliche Studien ergänzt werden. In diesem Zusammenhang sollen die erforderlichen Studienzeiten nunmehr nach ECTS Punkten berechnet werden und als Ausgleich für die zusätzlichen juristischen universitären Studien sollen im Gegenzug die erforderlichen Praxiszeiten entsprechend verkürzt werden.

Hinsichtlich der Patentanwaltsprüfung soll eine zusätzliche Wiederholungsmöglichkeit der Prüfung vorgesehen und ein förmliches Anmeldeverfahren (mit Anmeldegebühren) installiert werden. Darüber hinaus sollen der zunehmenden Wichtigkeit und Verfügbarkeit elektronischer Kundmachungsmedien entsprechend bestimmte Informationen der Patentanwaltskammer ausschließlich durch eine Veröffentlichung im Internet erfolgen.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 09.11.2018

Einbringendes Ressort

BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

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