Anlage

(1) Die Länder stellen dem Bund bzw. einem vom Bund beauftragten Dienstleister Merkmale über die Bezugsberechtigten von Leistungen der Sozialhilfe quartalsweise für das 1. Quartal bis zum 30.6., für das 2. Quartal bis zum 30.9., für das 3. Quartal bis zum 31.12. und für das 4. Quartal bis zum 31.3. des folgenden Jahres im Wege der automationsunterstützten Datenübermittlung zur Verfügung. Dazu gehören:

           1. Auf Personenebene:

                a) Bereichsspezifisches Personenkennzeichen „Amtliche Statistik“ (bPK-AS)

               b) Identifikationsnummer der Haushaltsgemeinschaft

                c) Identifikationsnummer der Person

               d) Beginndatum der jeweiligen Bezugsperiode

                e) Enddatum der jeweiligen Bezugsperiode

                f) Gesamtbezugsdauer

               g) Geburtsdatum

               h) Geburtsort

                 i) Geschlecht

                 j) Staatsangehörigkeit der Person (inkl. Staatenlose)

                k) Staatsangehörigkeit der leiblichen Eltern

                 l) Wohnsitzbezirk

               m) Stellung der Person in der Haushaltsgemeinschaft

                    ma) Referenzperson

                    mb) Partner/in

                    mc) Kind

                    md) Sonstige

               n) Leistungsbezug des Kindes (ja/nein)

               o) Aufenthaltsrechtlicher Status der Person

                     oa) Asylberechtigt

                    ob) Subsidiär schutzberechtigt

                     oc) EWR-Bürger

                    od) Sonstige

               p) Höhe der Leistungen

                     pa) Geldleistungen

                    pb) Art und Höhe der Sachleistungen

               q) Einsatz der Arbeitskraft der Person

                     qa) Steht zur Verfügung

                    qb) Nicht arbeitsfähig (befristet oder unbefristet)

                     qc) Schüler/in

                    qd) Lehre

                     qe) Kinderbetreuung

                     qf) Angehörigenpflege

                    qg) Alter (außerhalb des erwerbsfähigen Alters)

                    qh) Sonstiges

                r) Höhe des angerechneten Erwerbseinkommens

                s) Höhe der angerechneten AMS-Leistung

                t) Höhe des angerechneten Unterhaltes

               u) Höhe des angerechneten Kinderbetreuungsgeldes

               v) Höhe der angerechneten Pension

               w) Höhe der sonstigen angerechneten Einkunftsarten

                x) Sanktion aufgrund einer Verletzung des Einsatzes der Arbeitskraft oder Sanktion aufgrund einer Verletzung der Integrationsbemühung

               y) Leistung bzw. Vergünstigung zum Arbeitsanreiz

                z) Einbezug in die Krankenversicherung

           2. Auf Haushaltsgemeinschaftenebene:

                a) Identifikationsnummer der Haushaltsgemeinschaft

               b) Beginndatum der jeweiligen Bezugsperiode

                c) Enddatum der jeweiligen Bezugsperiode

               d) Höhe der Leistungen

                     da) Geldleistungen

                    db) Art und Höhe der Sachleistungen

                e) Höhe der Zahlungen für Lebensunterhalt

                f) Höhe der Sachleistungen für ergänzenden Wohnungsaufwand

               g) Höhe der Zahlungen für die Krankenversicherung

               h) Höhe der Zahlungen für sonstige Krankenhilfe