Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes 2012

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMF

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Der wirtschaftliche und effiziente Verbrauch begrenzt verfügbarer öffentlicher Mittel ist für den Staatshaushalt von entscheidender Bedeutung. Diesbezüglich kann die Transparenzdatenbank im Hinblick auf ein effizientes Förderwesen ein wesentliches Unterstützungsinstrument darstellen. Die Möglichkeiten der Transparenzdatenbank sollen dementsprechend erweitert und vorhandenes Potenzial noch erfolgreicher ausgeschöpft werden.

Durch den Entfall der Ausnahme, dass Gebietskörperschaften bzw. Gemeindeverbände keine Leistungsempfänger iSd. Transparenzdatenbankgesetzes sein können, soll es zukünftig möglich sein, Leistungen zwischen dem Bund und anderen Gebietskörperschaften darzustellen und somit die Transparenz im Förderwesen zu erhöhen. Mit der Verpflichtung zur Einmeldung der Förderungsgewährung wird ein mögliches Zeitfenster, zwischen Gewährung und Auszahlung, geschlossen und  mit der vorgesehenen Beschreibung des Fördergegenstandes der Informationsgehalt im Transparenzportal sowie der Auswertungen (insb. zur Erfüllung des neu geschaffenen Wirtschaftlichkeitszwecks) erhöht. Die Herauslösung der taxativen Aufzählung der ertragssteuerlichen Ersparnisse aus dem Gesetz und die gleichzeitige Überleitung in eine entsprechende Verordnung sorgen für mehr Flexibilität. Durch die Neugestaltung der Abfrageberechtigung soll zukünftig der Überprüfungszweck der Transparenzdatenbank gestärkt werden. Dementsprechend sollen den Abfrageberechtigten Stellen zukünftig breitere Abfragemöglichkeiten eingeräumt werden und gleichzeitig der Schutz besonderer Kategorien personenbezogener Daten erhalten bleiben.

 

Ziel(e)

Weitere Erhöhung der Transparenz und Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit Fördervergaben

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

1. Gebietskörperschaften sowie Gemeindeverbände können Leistungsempfänger darstellen

2. Verpflichtende Einmeldung der Förderungsgewährung sowie der Beschreibung des Förderungsgegenstandes

3. Herauslösung der taxativen Aufzählung der ertragssteuerlichen Ersparnisse aus dem Gesetz und Überleitung in eine entsprechende Verordnung

4. Neues Regelwerk betreffend die Adaptierung der Abfrageberechtigung

5. Verankerung des Wirtschaftlichkeitszwecks und erweiterte Auswertungsmöglichkeiten

6. Anpassungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO")

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Möglichkeit, dass Gebietskörperschaften sowie Gemeindeverbände Leistungsempfänger iSd Transparenzdatenbankgesetzes sein können, legt einen gewissen Verwaltungsmehraufwand nahe. Ebenso dürfte die Verpflichtung zur Einmeldung der Förderungsgewährung (zusätzlich zur aktuell schon bestehenden Verpflichtung zur Einmeldung von tatsächlichen Auszahlungen) zu Mehraufwendungen führen. Weiters ist mit einmaligem IT Umsetzungsaufwand zu rechnen. Die mit dem Regelungsvorhaben möglicherweise verbundenen Mehraufwendungen wurden im Rahmen dieser WFA abgeschätzt. Aus den sonstigen Maßnahmen ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Die Überleitung der taxativen Aufzählung der ertragssteuerlichen Ersparnisse aus dem Gesetz in eine eigene Verordnung stellt lediglich eine Formaländerung dar und verursacht somit keine finanziellen Auswirkungen, sondern reduziert sogar den im Zug der Legistik entstehenden Aufwand (Parlament). Allfällige finanzielle Auswirkungen aufgrund von Anpassungen im Zusammenhang mit der DSGVO sind der europarechtlichen Verordnung und nicht der nationalen Umsetzungsmaßnahme zuzurechnen. Mögliche finanzielle Auswirkungen aufgrund der Änderung der Verwaltungsstrafbestimmung werden nicht erwartet, da eine Bestrafung nach diesem Tatbestand bislang nicht erfolgt ist.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Nettofinanzierung Bund

‑108

‑285

‑112

‑114

‑117

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

108

285

112

114

117

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2018

2019

2020

2021

2022

gem. BFRG/BFG

 

 

108

110

112

114

117

gem. BFRG/BFG

15.01.01 Zentralstelle

 

0

175

 

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung erfolgt durch die jeweiligen Detailbudgets, in welchen sich die durch Förderungen bedingten Auszahlungen auswirken. Die Bedeckung für den einmaligen IT-Adaptierungsaufwand erfolgt in der UG 15 im DB 0101.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Bund

79,92

1,52

81,52

1,52

83,15

1,52

84,81

1,52

86,51

1,52

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Maßnahme / Leistung

Körper-schaft

Verwgr.

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

M1: Eingabe zusätzlicher Leistungsangebote vom Bund an GK und GmdVerb in die Transparenzdatenbank

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

104

0,5

104

0,5

104

0,5

104

0,5

104

0,5

M2: Eingabe von zusätzl. manuellen Leistungsmitteilungen aufgrund der zusätzlichen Förderangebote

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

2.500

0,1

2.500

0,1

2.500

0,1

2.500

0,1

2.500

0,1

M3: Zusätzliche Gewährungsmitteilung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

27.500

0,1

27.500

0,1

27.500

0,1

27.500

0,1

27.500

0,1

 

M1: Die Möglichkeit, dass Gebietskörperschaften sowie Gemeindeverbände Leistungsempfänger iSd Transparenzdatenbankgesetzes sein können, legt einen gewissen Verwaltungsmehraufwand nahe. Dieser wird wie folgt abgeschätzt: Derzeit finden sich im Transparenzportal ca. 2600 Leistungsangebote. Dabei stammen ungefähr 40% der Leistungsangebote vom Bund und ca. 60% von den Ländern. Aufgrund von internen Expertenschätzungen wird angenommen, dass die Erweiterung der möglichen Leistungsempfänger, dazu führt, dass sich die Zahl der Leistungsangebote um maximal 10% erhöht. Aufgrund der vorliegenden Novelle wird somit mit maximal 104 zusätzlichen Leistungsangeboten des Bundes gerechnet. Für den Aufwand der Einmeldung dieser Leistungsangebote wird mit einer Dauer von 30 Minuten pro Angebot gerechnet, was bei einer Fallzahl von 104 zu Personalkosten von maximal ca. 1600 € beim Bund führt.

 

M2: Die darauf aufbauenden Leistungsmitteilungen (=entsprechende Einmeldungen in die Transparenzdatenbank bei Leistungsauszahlung) und zukünftig bei Gewährungen (=Einmeldung in die Transparenzdatenbank bei Gewährung des Förderfalles) erfolgen zu mehr als 99% automationsunterstützt und verursachen somit zum Großteil keinen personellen Mehraufwand. So erfolgten im Jahr 2017 von ca. 4,1 Mio Leistungsmitteilungen lediglich ca. 32.000 manuell (ca. 25.000 vom Bund und ca. 7.000 von den Ländern), das sind 0,78%. Wenn wiederum an oben erwähnter Annahme einer maximal zehnprozentigen Steigerung der Leistungsangebote angeknüpft wird, wäre von nicht ganz 2500 zusätzlichen manuellen Leistungsmitteilungen des Bundes auszugehen. Für eine manuelle Leistungsmitteilung kann eine Dauer von 5 Minuten angenommen werden. Dies führt zu zusätzlichen Personalkosten beim Bund von maximal ca. 6.500 €.

 

M3: Die zusätzliche Verpflichtung der Einmeldung der Gewährung einer Förderung lässt ebenfalls einen gewissen Mehraufwand möglich erscheinen, welcher wie folgt abgeschätzt wird:

Der Aufwand für die Meldung der Gewährung des Förderfalles ist ähnlich zu beurteilen wie der Aufwand für die bisherigen Leistungsmitteilungen. Wie oben ausgeführt erfolgen über 99% der Leistungsmitteilungen systemunterstützt und verursachen somit keinen Personalaufwand. Der mögliche Maximalaufwand kann daher wie folgt abgeschätzt werden: Für das Jahr 2017 gab es ca. 25.000 manuelle Leistungsmitteilungen des Bundes, wenn davon ausgegangen wird, dass es zu jeder Leistungsmitteilung eine eigene Gewährungsmitteilung geben wird, (was in der Praxis nicht wahrscheinlich ist, da Gewährung und Auszahlung oft zusammenfallen und somit weiterhin lediglich eine Meldung notwendig sein wird), kann von einer Verdopplung der Mitteilungen ausgegangen werden. Nimmt man nun wiederum einen Aufwandszeitraum von 5 Minuten für 27.500 Gewährungsmitteilung (10%ige Erhöhung bereits eingerechnet) an, so ergeben sich maximale Mehraufwendungen von ca. 72.000 €.

 

Es besteht insoweit keine Verpflichtung, die Kosten der Länder für Leistungsmitteilungen abzuschätzen, als dass die Länder aktuell nicht verpflichtet sind, Leistungsmitteilungen einzumelden. Eine Änderung des Prozedere der Leistungsmitteilung hat demnach keine direkt wirkenden finanziellen Auswirkungen für die Länder, da diese von keiner zusätzlichen Verpflichtung betroffen sind.

(Verwendet man für die Länder dennoch die gleichen Berechnungsparameter wie für den Bund, so ergeben sich aufgrund der gesamten Novelle finanziellen Auswirkungen in der Höhe von ca. 24.000 €)

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

27.972,37

28.531,82

29.102,46

29.684,52

30.278,21

 

Laufende Auswirkungen – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

 

175.000,00

 

 

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körpersch.

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Einmaliger IT-Adaptierungsaufwand für Transparenzportal /-datenbank

Bund

 

 

1

175.000,00

 

 

 

 

 

 

 

Die Transparenzdatenbank bzw. das Transparenzportal bedarf hinsichtlich der neuen gesetzlichen Möglichkeiten einem gewissen IT-Adaptierungsaufwand der wie folgt abgeschätzt wurde:

Statusmitteilung und -anzeige: 25.000 €

Neues Regelwerks betreffend die Abfrageberechtigungen: 70.000 €

Stati-Anzeige: 70.000 €

Förderungsgegenstand: 10.000 €

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1341960800).