bmeia.gv.at BMEIA / Völkerrechtsbüro Abt. I.5 Allgemeines Völkerrecht abtia@bmeia.gv.at Mag. Pia Niederdorfer Sachbearbeiter pia.niederdorfer@bmeia.gv.at +43 50 11 50-4552 Minoritenplatz 8, 1010 Wien E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an abtia@bmeia.gv.at zu richten. |
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An:
Begutachtungsverteiler |
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Geschäftszahl: BMEIA-AT.8.15.02/0089-I.A/2018 vom 3. Dezember 2018 |
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Bundesgesetz über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben (Konsulargesetz – KonsG); neuerliche Aussendung zur Begutachtung
Das BMEIA übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben (Konsulargesetz – KonsG) samt Erläuterungen sowie Vorblatt und WFA. Die Dokumente werden auch elektronisch im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes abrufbar sein.
Es wird um allfällige Stellungnahme bis
31. Dezember 2018
ausschließlich in elektronischer Form an die E-Mail Adresse abtia@bmeia.gv.at gebeten.
Gleichzeitig wird gebeten, eine Ausfertigung der Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrats an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu senden und das BMEIA hiervon in Kenntnis zu setzen.
Bereits eingelangte Stellungnahmen zu dem mit der GZ. BMEIA-AT.8.15.02/0040-I.A/2018 versandten Entwurf wurden, soweit möglich, berücksichtigt. Die Änderungen im Vergleich zum früheren Entwurf betreffen die Integration des früheren § 6 in den § 3 und die damit verbundene Umnummerierung aller späteren Paragraphen sowie die §§ 10, 28, 29 und 34 neuer Nummerierung.
Das BMEIA bittet um Verständnis, dass Stellungnahmen, die nach dem Ende der Begutachtungsfrist abgegeben werden, nicht mehr berücksichtigt werden können. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird davon ausgegangen, dass keine Einwendungen erhoben werden.
Für die Bundesministerin:
H. Tichy
(elektronisch gefertigt)