Konsulargesetz – KonsG (106/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben (Konsulargesetz – KonsG)

Kurzinformation

Ziele

  • Umfassende Regelung der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch die Konsularbehörden in einem eigenen Gesetz
  • Festlegung der Besonderheiten des behördlichen Verfahrens der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland
  • Umsetzung der Konsular-RL zur Förderung der wirksamen Zusammenarbeit und der Solidarität der Konsularbehörden der EU-Mitgliedstaaten in diesem Bereich

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der erste Teil des Gesetzesentwurfs enthält allgemeine Bestimmungen für die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben (insbesondere Anwendungsbereich des Gesetzes, Begriffsbestimmungen, Definition der konsularischen Aufgaben, örtliche Zuständigkeit der Vertretungsbehörden, Grundsätze für die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben, Umfang der Wahrnehmung konsularischen Schutzes, Verarbeitung personenbezogener Daten usw.). Besondere Bedeutung soll dabei der Abgrenzung des Personenkreises zukommen, demgegenüber die Konsularbehörden (Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres, Berufsvertretungsbehörden und besonders beauftragte Honorarkonsuln) konsularischen Schutz gewähren sollen.

Der zweite Teil stellt zunächst klar, dass im behördlichen Verfahren der Vertretungsbehörden das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, zur Anwendung kommt, allerdings mit bestimmten Ausnahmen und Abweichungen, die in den nachfolgenden Bestimmungen des zweiten Teils näher ausgeführt werden. Diese verfahrensrechtlichen Sonderregelungen sind erforderlich, um den spezifischen rechtlichen und faktischen Bedingungen der Tätigkeit von Vertretungsbehörden im Ausland Rechnung zu tragen.

Mit dem dritten Teil soll die Konsular-RL im österreichischen Recht umgesetzt werden. Ziel der Konsular-RL soll die Festlegung der Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur weiteren Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgerinnen/Unionsbürger sein. Diese Maßnahmen sollen die wirksame Zusammenarbeit und die Solidarität der Konsularbehörden der EU-Mitgliedstaaten in diesem Bereich fördern.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 03.12.2018

Einbringendes Ressort

BMEIA (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)

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