Bundesgesetz zur Durchführung von Verpflichtungen aus dem Protokoll von Nagoya sowie der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 (107/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Durchführung von Verpflichtungen aus dem Protokoll von Nagoya sowie der Verordnung (EU) Nr. 511/2014

Kurzinformation

Ziele

  • Durchführung von Verpflichtungen aus dem Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen
  • Ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile

Inhalt

  • Festlegung des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus als zuständige Behörde
  • Verpflichtung zur Durchführung von Kontrolltätigkeiten
  • Festlegung von Strafen bei Nichterfüllung von Verpflichtungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das Protokoll von Nagoya verfolgt die Umsetzung des dritten Ziels des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), und zwar neben der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt "die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile, insbesondere durch angemessenen Zugang zu genetischen Ressourcen und angemessene Weitergabe der einschlägigen Technologien unter Berücksichtigung aller Rechte an diesen Ressourcen und Technologien sowie durch angemessene Finanzierung".

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) soll im Sinne des Protokolls von Nagoya als zuständige Behörde festgelegt werden.

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus soll als zuständige Behörde unter anderem Kontrolltätigkeiten durchführen, mit anderen zuständigen Behörden kooperieren, die nötigen EU- und internationalen Online-Formulare befüllen und Zertifikate ausstellen.

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus soll sich in Erfüllung seiner Aufgaben als zuständige Behörde des Umweltbundesamtes bedienen können.

Nutzerinnen/Nutzer genetischer Ressourcen sollen verpflichtet werden, bestimmte Maßnahmen zu treffen und Handlungen zu setzen oder zu unterlassen. Für die Kontrolle der Einhaltung dieser Verpflichtungen sollen die Nutzerinnen/Nutzer dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus bestimmte Auskünfte erteilen. Für die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen sollen Strafen festgelegt werden.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 04.12.2018

Einbringendes Ressort

BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)

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