Titel: Logo - Beschreibung: Bundesministerium
 Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

bmvrdj.gv.at

BMVRDJ - I 1 (Familien-, Personen- und Erbrecht)

 

Dr. Ulrich Pesendorfer

Sachbearbeiter

+43 1 521 52-302152

Museumstraße 7, 1070 Wien

E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.z@bmvrdj.gv.at zu richten.

 

An die

Empfänger des Verteilers

Geschäftszahl: BMVRDJ-Z4.000/0011-I 1/2018

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung, das Gerichtsgebührengesetz, die Insolvenzordnung, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990 und das Tiroler Höfegesetz geändert werden (Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019 – ZZRÄG 2019)

Versendung zur allgemeinen Begutachtung

 

Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz beehrt sich, den oben angeführten Entwurf samt Erläuterungen zu übermitteln und ersucht, dazu bis

18. Jänner 2019

per E-Mail an die Adresse team.z@bmvrdj.gv.at Stellung zu nehmen.

Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.

Es wird gebeten, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln.

Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Letztlich wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung nach Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist. Auf die in Art. 1 Abs. 4 Z 1 dieser Vereinbarung genannte Mindestfrist wird verwiesen.

 

Wien, 5. Dezember 2018

Für den Bundesminister:

Dr. Georg Kathrein

Elektronisch gefertigt