Gerichtsorganisationsgesetz, Gebührenanspruchsgesetz u.a., Änderung (110/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz und das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziele
  • Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige, Dolmetscherinnen/Dolmetscher sollen in Bezug auf die Ausnahme von den Sicherheitskontrollen bei Betreten eines Gerichtsgebäudes den beruflichen Parteienvertreterinnen/Parteienvertretern gleichgestellt und ihnen das rechtzeitige Erscheinen bei Gerichtsverhandlungen auch bei zeitlich eng gestaffelten Terminen erleichtert werden.

  • Durch die Einbringung von Gutachten und Übersetzungen im ERV soll Arbeitsaufwand eingespart und das Projekt zur Einführung eines elektronischen Akts unterstützt werden.

  • Der für Sachverständige, Dolmetscherinnen/Dolmetscher mit der ERV-Nutzung einhergehende Mehraufwand wird durch die neu vorgesehenen Gebührenregelungen adäquat abgegolten.

Inhalt
  • Ausklammerung der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, Dolmetscherinnen/Dolmetscher von den Sicherheitskontrollen bei Betreten des Gerichtsgebäudes durch Aufnahme in die Ausnahmebestimmung. Diese Änderung gilt auch für das Bundesverwaltungsgericht.

  • Verankerung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Nutzung des ERV für Sachverständige, Dolmetscherinnen/Dolmetscher

  • Einführung eines neuen Gebührentatbestands, der auf die verschiedenen ERV-Einbringungskonstellationen (Erst- bzw. Folgeeinbringung) Bedacht nimmt und auch die Fälle der Einbringung einer beglaubigten Übersetzung besonders berücksichtigt.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Hauptgesichtspunkte dieser Novelle sind Anpassungen im Bereich der die Sachverständigen, Dolmetscherinnen/Dolmetscher betreffenden Rechtsvorschriften wie insbesondere

  • die Ausnahme der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, Dolmetscherinnen/ Dolmetscher von der Sicherheitskontrolle unter gleichzeitiger Hervorhebung der Bedeutung der Prüfung der Vertrauenswürdigkeit auch im Rahmen der Rezertifizierung;

  • verpflichtende Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch die Sachverständigen, Dolmetscherinnen/Dolmetscher;

  • gleichzeitig Schaffung besonderer Gebührentatbestände zur Abgeltung des mit der verpflichtenden ERVNutzung einhergehenden (manipulativen) Mehraufwands.

Für alle diese Maßnahmen lässt sich ins Treffen führen, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und Staatsanwaltschaften einerseits sowie den Sachverständigen, Dolmetscherinnen/Dolmetschern andererseits unter Sicherstellung höchstmöglicher Qualitätsstandards vereinfachen und an die technischen Gegebenheiten eines modernen Gerichtsbetriebs anpassen sollen. Die Änderungen im Bereich des Gerichtsorganisationsgesetzes, des Sachverständigen- und Dolmetschergesetzes sowie des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes sind primär organisationsrechtlicher Natur. Im Vergleich zur derzeitigen Situation sind mit dem Vorschlag insgesamt keine Mehrausgaben für die öffentlichen Haushalte verbunden.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 21.12.2018

Einbringendes Ressort

BMVRDJ (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz)

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