Studienförderungsgesetz 1992, Änderung (114/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Verhinderung negativer Auswirkungen des "Brexit"
  • Ermöglichung der Förderung von Studien an Hochschulen im Vereinigten Königreich durch Mobilitätsstipendien auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
  • Ermöglichung des Weiterbezugs von Studienbeihilfe für Studierende aus dem Vereinigten Königreich auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bis längstens zum Abschluss des geförderten Studiums

Inhalt

  • Ergänzung des Vereinigten Königreichs in der Aufzählung jener Länder, in denen Studien mit Mobilitätsstipendium gefördert werden können
  • Schaffung einer Übergangsregelung für Studierende aus dem Vereinigten Königreich, die schon vor dem "Brexit" als EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger mit österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt waren und für ihr Studium in Österreich Studienbeihilfe bezogen haben

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die vorliegende Gesetzesänderung soll der Verhinderung negativer Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union („Brexit“) auf Studierende dienen, die eine österreichische Studienförderung beziehen.

Mobilitätsstipendien dienen der Unterstützung von Studien, die zur Gänze an anerkannten Hochschulen in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz betrieben werden. Die Voraussetzungen entsprechen im Wesentlichen jenen für Studienbeihilfe. Nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und dem EWR könnten Studierende für ein Studium im Vereinigten Königreich kein Mobilitätsstipendium mehr beziehen. Es soll daher mit der vorgeschlagenen Ergänzung Vorsorge dafür getroffen werden, dass Studien an Hochschulen im Vereinigten Königreich weiterhin gefördert werden können.

Bei einem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und dem EWR könnten Studierende aus dem Vereinigten Königreich, die schon bisher Studienbeihilfe bezogen haben, diese nur mehr beziehen, wenn sie das Daueraufenthaltsrecht als Drittstaatsangehörige erworben haben. Dies würde in den meisten Fällen zum Verlust der Studienbeihilfe ab dem auf den Austritt folgenden Studienjahr führen. Im Sinne des Vertrauensschutzes soll eine Übergangsregelung für jene Staatsbürgerinnen/jene Staatsbürger des Vereinigten Königreichs geschaffen werden, die bereits vor diesem Zeitpunkt auf der Grundlage einer Gleichstellung Studienbeihilfe beziehen.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 16.01.2019

Themen

Einbringendes Ressort

BMBWF (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)