Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union; Bundesabgabenordnung, Bundesfinanzgerichtsgesetz, Änderung (116/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union erlassen wird und die Bundesabgabenordnung und das Bundesfinanzgerichtsgesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziel

  • Wirksame Beilegung von Streitigkeiten aufgrund von Doppel- oder Mehrfachbesteuerungen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes

Inhalt

  • Vorgabe eines Zeitrahmens, innerhalb dessen ein Verständigungsverfahren nach diesem Gesetz zu beenden ist
  • Verpflichtung zur Einsetzung eines Schiedsgerichtes, wenn der Zeitrahmen für das Verständigungsverfahren überschritten wird

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Dieses Bundesgesetz soll Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten festlegen, die durch die Auslegung und Anwendung von Abkommen und Übereinkommen, die die Beseitigung der Doppelbesteuerung von Einkommen und gegebenenfalls Vermögen vorsehen, entstehen.

Die unterschiedliche Auslegung oder Anwendung von Bestimmungen bilateraler Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen) oder des EU-Schiedsübereinkommens durch Mitgliedstaaten der Europäischen Union führt für grenzüberschreitend tätige natürliche oder juristische Personen zu Streitigkeiten wegen Doppel- oder Mehrfachbesteuerungen. Diese Streitigkeiten werden im internationalen Kontext über Verständigungsverfahren gelöst. Hierbei streben die an der Streitigkeit beteiligten Mitgliedstaaten eine Lösung an, wobei eine verpflichtende Einigung zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb einer bestimmten Frist nicht herbeigeführt werden muss und zumeist, aufgrund des Fehlens einer entsprechenden Schiedsklausel im jeweiligen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen, kein verpflichtendes Schiedsverfahren vorgesehen ist. Dies führt letztendlich dazu, dass eine Vielzahl an Verständigungsverfahren nicht gelöst wird und eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung weiter fortbesteht. Infolgedessen kommt es insbesondere zu wirtschaftlichen Verzerrungen und Ineffizienzen sowie nachteiligen Auswirkungen auf grenzüberschreitende Investitionen und das Wachstum.

Die Verfahren nach diesem Bundesgesetz sollen für eine wirksame Beilegung von Streitigkeiten aufgrund von Doppel- oder Mehrfachbesteuerungen sorgen. Um ein faireres steuerliches Umfeld zu schaffen und die Rechtssicherheit zu erhöhen, ist es erforderlich, zu gewährleisten, dass Streitbeilegungsverfahren umfassend, effektiv und nachhaltig gelöst werden. Hierzu soll einer betroffenen Person (natürliche oder juristische Person), die einer derartigen Doppel- oder Mehrfachbesteuerung unterliegt, die Möglichkeit der Einbringung einer Streitbeilegungsbeschwerde gegeben werden. In einem ersten Schritt sollen die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten mit dem Fall befasst werden, damit sie die Streitigkeit in einem Verständigungsverfahren beilegen können. Kommt es zu keiner Einigung innerhalb einer bestimmten Frist, soll auf Antrag der betroffenen Person ein schiedsgerichtliches Verfahren eingeleitet werden können. Den zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten soll es vorbehalten sein, die Ausgestaltung des schiedsgerichtlichen Verfahrens in einem konkreten Anlassfall festzulegen, wobei entweder das schiedsgerichtliche Verfahren vor einem Beratenden Ausschuss oder vor einem Ausschuss für Alternative Streitbeilegung gewählt werden kann. Die Verfahren sollen mit einer für die betroffene Person verbindlichen und durchsetzbaren, abschließenden Entscheidung enden.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 23.01.2019

Einbringendes Ressort

BMF (Bundesministerium für Finanzen)

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