Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, Änderung (117/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Umsetzung des Regierungsprogrammes durch Förderung von Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb im Rahmen des Bundesstraßen-Mautgesetzes (BStMG).
  • Mit der Änderung von Bestimmungen des BStMG soll eine effizientere Durchführung sowohl der Mauteinhebung als auch der Überwachung der Einhaltung der Mautpflicht ermöglicht werden.

Inhalt

  • Die Förderung der Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb soll im Rahmen der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten erfolgen.
  • Behörden können die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) oder von der ASFINAG genannte Personen zur Bestellung und Vereidigung von Mautaufsichtsorganen ermächtigen.
  • Die Befugnisse, die im Bereich der fahrleistungsabhängigen Maut den Mautaufsichtsorganen zur Aufforderung der Leistung der Ersatzmaut zustehen, sollen auch im Rahmen der zeitabhängigen Maut vorgesehen werden.
  • Mit Hilfe einer pseudonymisierten Speicherung von Fahrzeugdaten sollen die Ergebnisse der manuellen Nachbearbeitung von Verdachtsfällen auf Mautprellerei durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der ASFINAG für künftige Verdachtsfälle nutzbar gemacht werden.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das Regierungsprogramm 2017 – 2022 sieht einerseits im Kapitel "Verkehr und Infrastruktur" die Umsetzung von Maßnahmen für eine moderne, emissionsarme Mobilität und andererseits im Kapitel "Umwelt“ die Schaffung von Anreizimpulsen für Fahrzeuge mit emissionsfreien Antriebsformen vor. Es sollen daher die Bestimmungen des BStMG dahingehend novelliert werden, dass Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb im Rahmen der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten gefördert werden.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung soll eine Alternative zur Bestellung und Vereidigung von Mautaufsichtsorganen durch die Behörde vorgesehen werden. Darüber hinaus soll die Befugnis der Mautaufsichtsorgane zu Aufforderungen zur Zahlung der Ersatzmaut erweitert werden. Eine weitere vorgeschlagene Bestimmung und Ergänzungen des BStMG sollen eine datenschutzrechtlich sinnvolle, deutliche Reduktion von manuellen Nachbearbeitungen im Rahmen der Feststellung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Maut ermöglichen, indem mit Hilfe einer pseudonymisierten Speicherung von bestimmten Fahrzeugdaten die Ergebnisse der manuellen Nachbearbeitung von Verdachtsfällen auf Mautprellerei durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der ASFINAG für künftige Verdachtsfälle nutzbar gemacht werden.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 30.01.2019

Einbringendes Ressort

BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

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