Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz (122/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Grundsatzgesetz über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse (Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz)

Kurzinformation

Ziel

  • Sicherstellung des Fortbestands der Biomasseanlagen

Inhalt

  • Verpflichtung zur Förderung von Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Angesichts des Auslaufens vieler Biomasse-Förderverträge und der drohenden Stilllegung von Ökostromanlagen aus fester Biomasse sollte das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) novelliert und der Fortbestand der Biomasseanlagen durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Nachfolgetarife gesichert werden. Das vorliegende Grundsatzgesetz soll die Ausführungsgesetzgeber verpflichten, Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse zu fördern. Hierfür wird seitens des Grundsatzgesetzgebers skizziert, wie die Landesgesetzgeber die betroffenen Anlagen zu fördern haben.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 27.02.2019

Einbringendes Ressort

BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)

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