Strahlenschutzgesetz 2019 – StrSchG 2019 (123/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2019 – StrSchG 2019)

Kurzinformation

Ziel

  • Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht

Inhalt

  • Schutz vor Radon
  • Verbesserte Regulierung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien
  • Umsetzung weiterer Neuregelungen der Richtlinie 2013/59/Euratom

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Vonseiten der Europäischen Kommission werden im Abstand von etwa 15 bis 20 Jahren – basierend auf dem jeweiligen Wissensstand zu den Gefahren durch ionisierende Strahlung – Richtlinien mit den grundlegenden Normen im Strahlenschutz herausgegeben. Die Grundnormen-Richtlinie 2013/59/Euratom wurde gegenüber der Vorgängerrichtlinie 96/29/Euratom – vor allem in Bezug auf den Schutz vor natürlichen Strahlenquellen – deutlich erweitert und vertieft; viele der derzeit geltenden Bestimmungen bleiben aber aufrecht.

Die Übernahme der Bestimmungen der Richtlinie 2013/59/Euratom in das österreichische Recht soll dazu genützt werden, eine Neufassung des Strahlenschutzgesetzes zu erstellen, um eine bessere Lesbarkeit und Übersichtlichkeit gegenüber dem derzeitigen Gesetz, dessen Stammfassung aus 1969 datiert und das oftmals novelliert worden ist, zu erzielen.

Die Verpflichtung, dass in Gebieten mit erhöhter Konzentration des radioaktiven Gases Radon (im Strahlenschutzgesetz als Radonschutzgebiete bezeichnet) an allen im Erd- oder Kellergeschoss situierten Arbeitsplätzen Ermittlungen der Radonkonzentration und erforderlichenfalls Maßnahmen zur Verringerung der Radonkonzentration durchgeführt werden müssen, stellt die wichtigste Neuregelung der Richtlinie 2013/59/Euratom dar. Da Österreich in Europa zu den Ländern mit dem höchsten geogenen Radonpotenzial zählt, ist von den Radonschutzmaßnahmen eine verhältnismäßig große Anzahl an Arbeitsplätzen (nicht nur in Unternehmen, sondern auch in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Kindergärten) betroffen.

Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) hat mit ihrer Publikation 103 ein neues umfassendes Strahlenschutzsystem eingeführt, das zwischen folgenden drei Expositionssituationen unterscheidet:

  • Geplante Expositionssituationen,
  • Bestehende Expositionssituationen sowie
  • Notfallexpositionssituationen.

Dieses Strahlenschutzsystem ist in die Richtlinie 2013/59/Euratom eingeflossen und soll auch die inhaltliche und systematische Grundlage für dieses Bundesgesetz bilden. Die Richtlinie 2013/59/Euratom wurde gegenüber der Richtlinie 96/29/Euratom deutlich erweitert und vertieft. Die wesentlichsten neuen Regelungen betreffen folgende Bereiche:

  • Schutz vor Radon
  • Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien
  • Verbraucherprodukte, die radioaktive Stoffe enthalten
  • Tätigkeiten mit einer Exposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung
  • Expositionen aufgrund kontaminierter Waren oder radioaktiver Altlasten

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 27.02.2019

Einbringendes Ressort

BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)

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