Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Stärkung evidenzbasierter Qualitätsentwicklung im Bildungsbereich

-       Ressourceneffizienz in der Bildungsverwaltung

Der vorliegende Entwurf verfolgt das Ziel, die bereits bestehende Infrastruktur für evidenzbasierte Qualitätssicherung noch enger in den Bereich der Schulverwaltung einzubinden und mit wirkungsorientierten Steuerungsstrukturen zu versehen, um dadurch die Wirksamkeit der Qualitätsentwicklung im österreichischen Schulwesen weiter zu stärken. Dies soll im Wesentlichen durch die Eingliederung der Expertise und (Test-)Infrastruktur des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) in den Ressortbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung verwirklicht werden.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Eingliederung des BIFIE in das Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS)

Zur bestmöglichen Nutzung evidenzbasierter Dienstleistungen durch die Schulverwaltung im Kontext des Systems der Qualitätssicherung wird das Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung geschaffen und werden die personellen Ressourcen und die komplexe (Test-)Infrastruktur des BIFIE auf dieses übertragen. Durch den Gesetzesentwurf soll sichergestellt werden, dass die Schulverwaltung weiterhin über bereits vorhandene Expertise, bewährte Methoden und hochqualifiziertes Personal verfügen kann. In diesem Rahmen soll der Output des bisherigen BIFIE durch eine Fokussierung seiner Tätigkeit auf die konsequente Weiterentwicklung der bisherigen Leistungsmessungs- und Erhebungsinstrumente gesteigert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch die Eingliederungen des BIFIE ergeben sich in Summe keine finanziellen Auswirkungen.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union, dienen aber nicht der Erfüllung unionsrechtlicher Vorgaben.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung des Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen und die Eingliederung des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens erlassen und das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2019

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme „Verbesserte Qualitätssicherung und verbindliches Qualitätsmanagement“ für das Wirkungsziel „Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung“ der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2019 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Wirksame Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung im österreichischen Schulwesen erfordern verlässliche Evidenzen über die Leistungsfähigkeit der Schulen, die mit entsprechenden Instrumenten regelmäßig gewonnen werden.

Diese umfassen insbesondere flächendeckende standardisierte Kompetenz- und Leistungsmessungen an Schulen sowie weitere Erhebungen zu den Merkmalen und Kontextbedingungen für Schulqualität. Solche Instrumente der Qualitätssicherung und des Bildungscontrollings sind Teil der staatlichen Aufsicht im Schulwesen, und die dafür erforderliche Infrastruktur muss für einen möglichst wirksamen Einsatz der gewonnenen Evidenzen inhaltlich und operativ eng mit der Schulverwaltung verzahnt sein.

Während mit der Einrichtung des BIFIE im Jahr 2008 zwar die erforderliche Expertise aufgebaut wurde, hat sich die Organisationsform als Ausgliederung des Bundes zur Erreichung dieser Ziele nicht bewährt. Mit der nunmehr angestrebten organisatorischen Eingliederung des BIFIE in das Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung soll sichergestellt werden, dass die Schulverwaltung weiterhin über bereits aufgebaute Expertise und Infrastruktur verfügt, während gleichzeitig eine engere organisatorische Verschränkung und Stärkung evidenzbasierter Qualitätsentwicklung sowie ein effizienterer Einsatz der dafür vorhandener Ressourcen in einer unmittelbaren und wirkungsorientierten Steuerungsstruktur erreicht werden kann.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne die gesetzte Maßnahme würde das Ziel einer Stärkung der Qualitätssicherung und -entwicklung im Schulwesen durch eine engere Verschränkung zwischen evidenzbasierten Dienstleistungen und der Schulsteuerung und -verwaltung sowie ein effizienterer Einsatz der bisher dafür verwendeten Ressourcen nicht im selben Ausmaß erreicht werden.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2025

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die für die Evaluierung erforderlichen Indikatoren werden sich aus dem Bildungscontrolling gemäß § 5 BD-EG ableiten lassen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Stärkung evidenzbasierter Qualitätsentwicklung im Bildungsbereich

 

Beschreibung des Ziels:

Wirksame, unmittelbare und systematische Nutzung der Leistungen des bisherigen BIFIE für die evidenzbasierte Qualitätsentwicklung im österreichischen Schulwesen (Schulverwaltung und Schulstandorte)

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ergebnisse aus Leistungsmessungen werden nicht systematisch für die Qualitätsentwicklung im Schulwesen herangezogen

Ergebnisse aus Leistungsmessungen sind Grundlage der Qualitätsentwicklung (z. B. in Bilanz- und Zielvereinbarungen zwischen Schulaufsicht und Schulleitungen)

 

Ziel 2: Ressourceneffizienz in der Bildungsverwaltung

 

Beschreibung des Ziels:

Schaffung klarer Steuerungsstrukturen zur Erhöhung der Effizienz und Wirkung der beim derzeitigen BIFIE eingesetzten Ressourcen für das Bildungscontrolling gem. § 5 BD-EG

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Das BIFIE ist eine Ausgliederung des Bundes

Das BIFIE wurde als Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen vollständig in den Bund eingegliedert

Die vorhandenen Ressourcen (Expertise und Infrastruktur) werden primär für standardisierte Leistungsmessungen auf Systemebene eingesetzt

Die vorhandenen Ressourcen (Expertise und Infrastruktur) werden zielgerichteter für die Weiterentwicklung der Leistungsmessungen mit Feedback auf der System- und Individualebene eingesetzt (Erhöhung des Outputs)

Inputsteuerung über einen Dreijahresplan

Outcome-orientierte Steuerung über einen Ressourcen-Ziel- und Leistungsplan

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Eingliederung des BIFIE in das Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS)

Beschreibung der Maßnahme:

Auflösung des BIFIE in seiner derzeitigen Organisationsform und Eingliederung seiner Infrastruktur und Mitarbeiter/innen in die Bundesverwaltung als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

Umsetzung von Ziel 2, 1

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2019

2020

2021

2022

2023

Personalaufwand

0

4.142

8.448

8.617

8.790

Transferaufwand

0

‑4.142

‑8.448

‑8.617

‑8.790

 

Durch die Übernahme der rund 120 Mitarbeiter/innen des BIFIE werden die entsprechenden Aufwendungen vom Sachaufwand (Transferzahlungen an das BIFIE) in den Personalaufwand des Bundes (DB 30.01.01) verschoben. Der übrige Sachaufwand des BIFIE, der sich aus für die Aufgabenerfüllung erforderlichen betrieblichen Aufwand, Mieten und Betriebskosten sowie bezogenen Leistungen zusammensetzt, bleibt für das IQS unverändert. In Summe entspricht der laufende Aufwand für das BIFIE jenem des zukünftigen IQS.

Die entsprechende zusätzliche Zahl an Planstellen der allgemeinen Verwaltung wird im Personalplan der UG 30 ab dem Jahr 2020 zu berücksichtigen sein.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2019

2020

2021

2022

2023

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

4.142

8.448

8.617

8.790

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

 

4.142

8.448

8.617

8.790

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2019

2020

2021

2022

2023

Durch Umschichtung

30.01.01 Zentralstelle

30.01.07 Förderungen und Transfers

 

4.142

8.448

8.617

8.790

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung des zusätzlichen Personalaufwands im DB 30.01.01 erfolgt durch Umschichtung aus dem DB 30.01.07, wo die Transferzahlungen an das BIFIE für dessen Personalaufwand wegfallen.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Bund

 

 

4.141,98

59,06

8.448,42

118,10

8.617,39

118,10

8.789,73

118,10

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

v1-wertige Tätigkeiten

Bund

IQS-Mitarbeiter/in v1

 

47,55

95,09

95,09

95,09

v2-wertige Tätigkeiten

Bund

IQS-Mitarbeiter/in v2

 

6,42

12,84

12,84

12,84

v3-wertige Tätigkeiten

Bund

IQS-Mitarbeiter/in v3

 

4,34

8,67

8,67

8,67

v4-wertige Tätigkeiten

Bund

IQS-Mitarbeiter/in v4

 

0,75

1,50

1,50

1,50

 

Die derzeitigen Mitarbeiter/innen des BIFIE bleiben dem IQS erhalten und werden daher in ein Bundesdienstverhältnis übernommen. Entsprechend der jeweiligen Tätigkeit erfolgt eine Einreihung in die Entlohnungsgruppen v1 für die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen (mit durchschnittlich geringem Dienstalter) samt Führungsebene bis v4 für Hilfskräfte. Für das Besoldungsdienstalter werden die Vordienstzeiten am BIFIE angerechnet. Derzeitige Gehälter bleiben jedenfalls gewahrt. Für die Abschätzung des zukünftigen Personalaufwands werden daher aus dem Personalaufwand des BIFIE und der Zahl der Mitarbeiter/innen entsprechende Durchschnittskostensätze für IQS-Mitarbeiter/innen abgeleitet (69.500 Euro pro Jahr für v1, 59.500 Euro für v2, 44.100 Euro für v3 und 33.300 Euro für v4). Die Zahl der Vollbeschäftigtenäquivalente wird vom Personalstand des BIFIE übernommen, im Jahr 2020 jedoch nur die Hälfte, da das IQS erst ab 01.07.2020 bestehen wird.

Ein arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand wird nicht angesetzt, da diese Aufwendungen (Raummieten, Overhead) bereits bisher im Personal- und Sachaufwand des BIFIE enthalten waren, die unverändert übernommen werden.

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

2019

2020

2021

2022

2023

v1-wertige Tätigkeiten

Bund

IQS-Mitarbeiter/in v1

 

 

 

 

 

v2-wertige Tätigkeiten

Bund

IQS-Mitarbeiter/in v2

 

 

 

 

 

v3-wertige Tätigkeiten

Bund

IQS-Mitarbeiter/in v3

 

 

 

 

 

v4-wertige Tätigkeiten

Bund

IQS-Mitarbeiter/in v4

 

 

 

 

 

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2019

2020

2021

2022

2023

Bund

 

‑4.141.983,96

‑8.448.417,65

‑8.617.386,00

‑8.789.733,72

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Wegfall Finanzzuweisung an BIFIE für Personal

Bund

 

 

1

‑4.141.983,96

1

‑8.448.417,65

1

‑8.617.386,00

1

‑8.789.733,72

 

Ab 01.07.2020 werden die Mitarbeiter/innen des BIFIE in ein Bundesdienstverhältnis übernommen. Die dem Personalaufwand entsprechenden Zahlungen fallen daher weg.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 221075191).