Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz; KommAustria-Gesetz, Änderung (134/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele
  • Erleichterung der Verfolgung von Rechtsansprüchen im Falle rechtswidriger Postings
  • Förderung des respektvollen Umgangs der Poster in online-Foren miteinander
Inhalt
  • Verpflichtung der Diensteanbieterin/des Diensteanbieters, die Foren betreiben oder die Einrichtung eines Forums ermöglichen, die Identität der Poster zu überprüfen; die Wahl der Mittel, wie dies bewerkstelligt wird, bleibt den Diensteanbieterinnen/Diensteanbietern überlassen; erst nach erfolgreichem Abschluss des Registrierungsprofils soll die Nutzerin/der Nutzer Postings in diesem Forum veröffentlichen können.
  • Nutzerinnen/Nutzer haben ein Registrierungsprofil zu erstellen und sich unter Angabe jedenfalls von Vorname, Familienname zu registrieren; die Verpflichtungen, nach der die personenbezogenen Daten Gerichten, Verwaltungsbehörden zu übermitteln sind, bestimmt sich nach den Regelungen des § 4 des Entwurfs
  • Verpflichtung der Diensteanbieterinnen/Diensteanbieter zur Bestellung einer verantwortlich Beauftragten/eines verantwortlichen Beauftragten, insbesondere als Zustellbevollmächtigte/Zustellbevollmächtigten.
  • KommAustria als Aufsichtsbehörde kann Sanktionen über Diensteanbieter verhängen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Der vorliegende Entwurf geht davon aus, dass die Diensteanbieterin/der Diensteanbieter sicherstellen muss, dass Personen im Anlassfall identifizierbar sein sollen. Daran anknüpfend überlässt es der Entwurf aber der Diensteanbieterin/dem Diensteanbieter sich eines Systems zu bedienen, das in einem stufenweisen Ansatz – neben der Möglichkeit der Verfolgung von Offizialdelikten – auch dann eine Identifikation ermöglicht, wenn es um die Fälle der §§ 111 und 115 Strafgesetzbuch (StGB) und des § 1330 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) geht und dritte Personen die Identität eines Posters für die Verfolgung ihrer Privatanklage oder ihrer zivilrechtlichen Ansprüche herausfinden müssen.
Zur Förderung des respektvollen Umgangs der Poster in online-Foren miteinander und zur Erleichterung der Verfolgung von Rechtsansprüchen im Falle tatsächlich rechtswidriger Postings sollen daher insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen werden:
  • Verpflichtung der Diensteanbieterin/des Diensteanbieters, die Foren betreiben bzw. die Einrichtung eines Forums ermöglichen, dafür Sorge zu tragen, dass die Identität des Posters festgestellt und überprüft wird. Erst nach erfolgreichem Abschluss des Registrierungsprofils soll die Nutzerin/der Nutzer Postings in diesem Forum veröffentlichen können.
  • Nutzerinnen/Nutzer sollen die Verpflichtung haben ein Registrierungsprofil zu erstellen und sich zu identifizieren.
  • Verpflichtung der Diensteanbieterin/des Diensteanbieters zur Bestellung einer verantwortlich Beauftragten/eines verantwortlichen Beauftragten, insbesondere als Zustellbevollmächtigte/Zustellbevollmächtigtem.
  • Sicherstellung einer der DSGVO entsprechenden Datenverarbeitung und Übermittlungsverpflichtung an Gerichte, Staatsanwaltschaft, insbesondere aber auch an Dritte in spezifisch im Gesetz aufgezählten Fällen.
  • KommAustria soll als Aufsichtsbehörde Geldbußen gegen Diensteanbieterinnen/Diensteanbieter und Geldstrafen über von diesen zu bestellende verantwortliche Beauftragte verhängen.
Der im Entwurf gewählte Ansatz beruht auf der Tatsache, dass es bereits verschiedene Beispiele von verschiedenen Anbieterinnen/Anbietern von Foren gibt, bei denen sich die Userin/der User "verifizieren" lassen kann, etwa indem sie/er einen geeigneten Identitätsnachweis vorlegt.
Stand: 10.04.2019

Einbringendes Ressort

BMEKKM (Büro des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien)

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