Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung u.a.; Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, Aufhebung; Bundesabgabenordnung u.a., Änderung (135/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung und das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung erlassen wird, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 aufgehoben wird und die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Artenhandelsgesetz 2009, das Arzneimittelgesetz, das ASOR-Durchführungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Biozidproduktegesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Bundesvergabegesetz 2018, das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018, das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, das Chemikaliengesetz 1996, das Erdölbevorratungsgesetz 2012, das EU-Polizeikooperationsgesetz, das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzstrafgesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Flugabgabegesetz, das Gefahrgutbeförderungsgesetz, das Glücksspielgesetz, das Grundsteuergesetz 1955, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Handelsstatistische Gesetz 1995, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Kriegsmaterialgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das Marktordnungsgesetz 2007, das Meldegesetz 1991, das Mineralrohstoffgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Saatgutgesetz 1997, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Stadterneuerungsgesetz, das Tierseuchengesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Vermarktungsnormengesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Fokussierung auf Hauptaufgaben der Steuer- und Zollverwaltung durch Bereinigung von Zuständigkeiten und konsequente Aufgabenkritik
  • Forcierung einfacher, effizienter, digitaler und qualitativer Prozesse
  • Schaffung zukunftsfähiger agiler Strukturen
  • Gewährleistung einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit

Inhalt

  • Neuorganisation der Steuer- und Zollverwaltung
  • Zusammenführung der Betrugsbekämpfungseinheiten und der Finanzstrafbehörden
  • Minimierung von Schnittstellen und Beseitigung von Doppelgleisigkeiten

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die österreichische Finanzverwaltung steht aufgrund der Digitalisierung und Globalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft, der komplexer werdenden Rechtssysteme und der Altersstruktur der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vor großen externen und internen Herausforderungen. Eine Maßnahme zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist die Organisationsreform der Bundesfinanzverwaltung.

Als dem Bundesministerium für Finanzen nachgeordnete Dienststellen sollen anstatt der Steuer- und Zollkoordination, der 40 Finanz- und neun Zollämter, der Großbetriebsprüfung, der Finanzpolizei und der Steuerfahndung zukünftig fünf Ämter (das Finanzamt Österreich, das Zollamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe, das Amt für Betrugsbekämpfung und der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge) eingerichtet werden.

An die Stelle der 39 Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis und des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel sollen ab 1. Jänner 2020 zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit, nämlich das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe, treten.

Die neun Zollämter sollen ebenfalls zu einer Abgabenbehörde mit bundesweiter Zuständigkeit zusammengeführt werden, dem Zollamt Österreich.

Weiters soll ein Amt für Betrugsbekämpfung errichtet werden, das die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung und der Finanzämter in ihrer bisherigen Funktion als Finanzstrafbehörde wahrnehmen wird. Damit soll es ab 1. Jänner 2020 nur mehr zwei sachlich zuständige Finanzstrafbehörden mit jeweils bundesweiter örtlicher Zuständigkeit geben, nämlich das Zollamt Österreich und das Amt für Betrugsbekämpfung.

Hinzu kommt der bereits mit Gesetz eingerichtete Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge.

Alle neu eingerichteten Ämter sollen sich durch eine bundesweite Zuständigkeit auszeichnen. Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit sollen sich daher vollkommen erübrigen. Erforderlich sollen nur mehr Regelungen der sachlichen Zuständigkeit sein, die die Aufgabenbereiche der jeweiligen Abgabenbehörden voneinander abgrenzen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 10.04.2019

Einbringendes Ressort

BMF (Bundesministerium für Finanzen)

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