AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019 (136/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019)

Kurzinformation

Ziele

  • Rechtsbereinigung im Abfallrecht
  • Ressourcenschonung und Verringerung der Umweltbelastung

Inhalt

  • Entfall der Stellvertreterin/des Stellvertreters der/des Abfallbeauftragten
  • Ausnahmen und Erleichterungen beim Erlaubnisrecht
  • Erleichterungen im Anlagenrecht
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Projekte zur Digitalisierung, z.B. Abfallartenpools, vollelektronischer Begleitschein und Bescheidregister, Automatisches Erlöschen der Berechtigung bei Nichtmeldung der Abfallbilanz bzw. Leermeldung
  • Verbot des Inverkehrsetzens von Kunststofftragetaschen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

2018 wurde im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel eingerichtet, konkrete Vorschläge zur Rechtsbereinigung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) auszuarbeiten. Diese Vorschläge umfassen: Entfall des Stellvertreters des Abfallbeauftragten; Ausnahmen und Erleichterungen beim Erlaubnisrecht, insbesondere Entfall des Nachweises eines Zwischenlagers für Abfallsammler nicht gefährlicher Abfälle und Ausweitung des Nachsichtsrechts; Ausnahme in Bezug auf die Begleitscheinpflicht für erlaubnisfreie Rücknehmer; Entfall der abfallrechtlichen Genehmigungspflicht nach AWG 2002 bei bestimmten Anlagen; Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung durch Verordnung sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Projekte zur Digitalisierung, z.B. Abfallartenpools, vollelektronischer Begleitschein und Bescheidregister. Diese Vorschläge sollen im AWG 2002 umgesetzt werden.

Ziel dieser Novelle ist es auch, negative Auswirkungen von Kunststofftragetaschen auf die Umwelt, insbesondere das Gewässer und die menschliche Gesundheit zu verhindern und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Aufbauend auf europäischen Vorgaben wie dem Kreislaufwirtschaftspaket und der Plastikstrategie sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, in verschiedenen Bereichen aktiv gegen die Entstehung von Kunststoffabfällen und deren Verteilung in der Umwelt vorzugehen. Eine wesentliche Maßnahme ist ein generelles Kunststofftragetaschenverbot mit nur wenigen, klar begrenzten Ausnahmen, etwa für sehr leichte Tragetaschen (Knotenbeutel), die biologisch abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Dieses Inverkehrsetzungsverbot soll Anfang 2020 in Kraft treten.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 12.04.2019

Einbringendes Ressort

BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)

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