Bildungsinvestitionsgesetz, Änderung (138/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bildungsinvestitionsgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Flächendeckendes qualitätsvolles Angebot an Tagesbetreuungseinrichtungen für 6 bis 15-jährige Kinder

Inhalt

  • Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau ganztägiger Schulformen
  • Bereitstellung von Mitteln zur Sicherung des Bestands ganztägiger Schulformen
  • Festlegung einheitlicher Qualitätskriterien für die institutionelle Tagesbetreuung der 6 bis 15- jährigen Kinder

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der Ausbau ganztägiger Schulformen gilt als wesentlicher Beitrag zur Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich. Ganztägige Schulformen schaffen einheitliche Bedingungen des Lernens und der Betreuung unabhängig vom sozialen Hintergrund. Sie erfüllen damit eine wesentliche bildungspolitische Funktion und dienen der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Notwendigkeit des Ausbaus ist daher unbestritten. Strittig ist allerdings, ob ein bestimmtes Modell der Nachmittagsbetreuung bessere Effekte erzielt als andere.

Dem Bildungsinvestitionsgesetz in der geltenden Fassung liegt eine deutliche Reihung zu Grunde: verschränkte Ganztagesschulen vor ganztägigen Schulformen mit getrennter Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil vor außerschulischer Betreuungseinrichtung. Dies spiegelt sich in einem Anreizsystem für die Umwandlung bestehender Tagesbetreuungen insbesondere in der verschränkten Ganztagesschule wider. Eindeutige Befunde für die Richtigkeit dieser Reihung gibt es hingegen nicht. Zudem sieht das Bildungsinvestitionsgesetz in der geltenden Fassung einen, mit der oben genannten Reihung in Zusammenhang stehenden, komplexen Fördermechanismus vor, der einen bedarfsgerechten und nachhaltigen Ausbau ganztägiger Schulformen erschwert, den Bestand bestehender und funktionierender außerschulischer Betreuungseinrichtungen gefährdet und dazu führt, dass Investitionen getätigt werden, die zu keiner Vergrößerung des Angebots an Tagesbetreuungsplätzen führen. Im Gegenteil hätte die vorgesehene Fördersystematik, die nur auf den Ausbau ganztägiger Schulformen setzt ohne den Bestand miteinzubeziehen, zu einer Überforderung der Schulerhalter und sogar zu einem Verlust an Betreuungsplätzen geführt.

Die im Regierungsprogramm vorgesehene Reparatur des Bildungsinvestitionsgesetzes soll daher nicht nur dazu genutzt werden, den Mechanismus der Mittelbereitstellung zu vereinfachen und dadurch ein Abrufen der Mittel erst möglich zu machen, sondern auch zu einer grundsätzlichen Neuausrichtung hinsichtlich der Tagesbetreuung der Kinder von 6 bis 15 Jahren insgesamt. Dabei soll am Ziel eines flächendeckenden Angebots an Tagesbetreuung, das von 40 % der Kinder von 6 bis 15 Jahren genutzt wird, festgehalten werden, allerdings unter Miteinbeziehung von außerschulischen Betreuungseinrichtungen.

Die wesentlichen Inhalte der vorgeschlagenen Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes sind daher:

  • Sicherung des Bestandes der schulischen Tagesbetreuung durch Öffnung eines Teils der Mittel aus dem Bildungsinvestitionsgesetz (erweiterte Zweckwidmung) und Verfügbarmachung der nicht verbrauchten Mittel aus den mit dem Schuljahr 2018/19 auslaufenden Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG über den (weiteren) Ausbau ganztägiger Schulformen
  • Ermöglichung eines bedarfsorientierten Ausbaus ganztägiger Schulformen durch Vereinfachung des Mechanismus der Mittelbereitstellung unter Beteiligung von Ländern bzw. Gemeinden (Kofinanzierung) und nahtlosen Übergang zu den Förderungen aus den Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG (Verschiebung um ein Jahr)
  • Sicherstellung der Gleichwertigkeit von schulischen und außerschulischen Einrichtungen durch die Festlegung von Qualitätsstandards für außerschulische Einrichtungen als Bedingung für die Verwendung der Mittel

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 15.04.2019

Themen

Einbringendes Ressort

BMBWF (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)

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