Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Änderung (140/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert wird

Kurzinformation

Inhalt

  • Erleichterung der Eigentumsbildung
  • Stärkung der Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen
  • Sicherung der gemeinnützigen Mietwohnungsbestände
  • Modernisierung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) soll ein leistbares Wohnen für breite Bevölkerungsschichten auch in Zukunft sichergestellt werden. Neben der Sicherung der gemeinnützigen Mietwohnungsbestände und dem Schutz der gemeinnützigen Vermögenswidmung stehen die Modernisierung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft und die Erleichterung der Eigentumsbildung im Fokus.

Die Stärkung der Eigentumsbildung in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft soll mehr Bürgerinnen/Bürgern den Weg in Richtung Wohneigentum erleichtern, während eine Absicherung des sozial gebundenen Mietwohnungsbestandes bestehenden und zukünftigen Mieterinnen/Mietern zugutekommen soll. Modernisierungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sollen gemeinnützige Unternehmen fit für die zukünftigen gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Entwicklungen machen, während eine Stärkung der Aufsicht die Vermögenswidmung im wohnwirtschaftlichen Kreislauf verstärkt absichern soll.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 18.04.2019

Themen

Einbringendes Ressort

BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)

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