Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) geändert wird

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2019

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Durch das Bundesgesetz soll eine Regulatory Sandbox bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eingerichtet werden. Die Sandbox ist ein Aufsichtskonzept, das den Test innovativer Geschäftsmodelle im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ermöglicht. Dadurch sollen Innovationen begünstigt und der Standort Österreich gestärkt werden. Die Sandbox steht Geschäftsmodellen offen, die Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit den in § 2 Abs. 1 bis 4 FMABG angeführten Bundesgesetzen erbringen. Die Sandbox dient auch der Aufsicht, die besseren Einblick in laufende technologische Entwicklungen erhält. Dafür wird eine behördliche Abklärung neuer, innovativer Geschäftsmodelle im Einklang mit unionsrechtlichen und nationalen Anforderungen durch die FMA im Rahmen von Tests vorgesehen. Die Tests werden anhand bestimmter Testparameter durchgeführt, die die FMA unter Mitwirkung des Sandbox-Teilnehmers gestaltet. Ein wesentliches Prinzip der Sandbox ist, dass es zu keiner Herabsetzung regulatorischer beziehungsweise aufsichtsrechtlicher Anforderungen kommt. Aufgrund der dargestellten Ausgestaltung entspricht die Sandbox auch der Konzeption bereits bestehender Sandboxes in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (siehe Report Joint Committee of the European Supervisory Authorities 2018 74 – Fintech: Regulatory Sandboxes and Innovation Hubs S. 20)

 

Ziel(e)

Begünstigung von Innovationen und Stärkung des Standortes Österreich.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Einrichten einer Regulatory Sandbox bei der FMA

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft mit einem Fokus auf Digitalisierung, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers.“ der Untergliederung 33 Wirtschaft (Forschung) im Bundesvoranschlag des Jahres 2019 bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Sandbox wird in der FMA eingerichtet und betrieben. Der Bund leistet zu Einrichtung und Betrieb einen zweckgebundenen Beitrag in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr. Der Beitrag des Bundes ist für die adäquate Unterstützung einer erwarteten Anzahl von fünf Teilnehmern pro Jahr ausgelegt.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2019

2020

2021

2022

2023

Nettofinanzierung Bund

‑500

‑500

‑500

‑500

0


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2019

2020

2021

2022

2023

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

500

500

500

500

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2019

2020

2021

2022

2023

Durch Entnahme von Rücklagen

45.02.01 Kapitalbeteiligungen

 

500

0

0

0

0

gem. BFRG/BFG

45.02.01 Kapitalbeteiligungen

 

 

500

500

500

0

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung für das Jahr 2019 wird durch eine Rücklagenentnahme sichergestellt. Ab 2020 sollen die Auszahlungen in der BFRG Planung 2020-2022 Berücksichtigung finden.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2019

2020

2021

2022

2023

Bund

500.000,00

500.000,00

500.000,00

500.000,00

 

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Zweckgebundener Bundesbeitrag an die FMA

Bund

1

500.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bund

 

 

1

500.000,00

1

500.000,00

1

500.000,00

 

 

 

Es ist geplant, die Regulatory Sandbox möglichst effizient zu operationalisieren. Damit ist verbunden, dass zur Betreuung der Teilnehmer nicht zwingend eine Organisationseinheit eingerichtet werden muss. Es ist möglich, für die erforderlichen Prozesse und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Regulatory Sandbox die jeweiligen Experten aus den Bereichen je nach Bedarf einzubeziehen und deren Arbeitsstunden FMA-intern zu verbuchen.

 

Pro Jahr werden fünf Teilnehmer in der Sandbox erwartet. Es wird ein Zeitaufwand von circa 1625 Stunden für jeden Teilnehmer angenommen, wobei dieser Zeitaufwand umfassend ausgelegt ist: es ist darin auch die Bearbeitung und Prüfung von Anträgen umfasst, die nicht in die Sandbox zugelassen werden. Anhand der im WFA-Tool hinterlegten Werte für die Verwendungsgruppe „VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3“ ergibt sich anhand der Annahmen ein jährlicher Personalaufwand in Höhe von 367.414 EUR und ein personalbezogener Sachaufwand in Höhe von 128.595 EUR – insgesamt 496.010 EUR. Die Aufwendungen werden der FMA, wie oben dargestellt, vom Bund als Transfer zur Verfügung gestellt.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.5 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 805311554).