Vorblatt

Inhalt:

Das Regierungsprogramm enthält das Bekenntnis, den Medienstandort Österreich weiterzuentwickeln. Als Beitrag zu dieser Weiterentwicklung ist es notwendig, das Angebot an österreichischen Inhalten auf den digitalen Rundfunkplattformen stärker sichtbar zu machen.

Alternative:

Unveränderte Beibehaltung des geltenden Regelungsregimes mit dem Nachteil, dass österreichische Programm in der Fülle des Programmangebotes nur mehr schwer auffindbar sind

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

– Finanzielle Auswirkungen:

Auswirkungen auf den Bundeshaushalt:

Die vorgeschlagenen Maßnahmen bewirken eine nicht näher quantifizierbare, aber im Rahmen bestehender Ressourcen bewältigbare Erhöhung des Arbeitsaufwands der KommAustria bzw. der administrativen Unterstützungsleistung der RTR-GmbH.

Auswirkungen auf die Planstellen des Bundes:

Keine.

- Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen:

Für Bürger/innen werden keine zusätzlichen Informationspflichten normiert.

Es ist davon auszugehen, dass für die Kabelnetzbetreiber kein finanzieller Mehraufwand besteht, der nicht durch die Abdeckung der Kosten (§ 20 Abs. 1a) erfasst wäre; zudem ist vorgesehen, dass gegenüber dem Kabelnetzbetreiber keine Ansprüche aus dem Rechtsgrund der Weitersendung von Rundfunksendungen bestehen (§ 20 Abs. 2).

-- Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Keine.

– Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:

Keine.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgeschlagenen Regelungen fallen in den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften der Europäischen Union und sind mit diesen vereinbar.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine Besonderheiten im innerstaatlichen Gesetzgebungsverfahren; Notifikation an die EK notwendig.