Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Datengrundlage für die evidenzbasierte Bildungssteuerung

-       Stärkenorientierte Bildungswegentscheidung

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Anpassung der Bildungsdokumentation

-       Individuelle Kompetenz- und Potenzialmessung (nationale Leistungsmessung)

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Das Vorhaben führt in den ersten Jahren zu einem Mehraufwand, der jedoch über längere Zeit durch kostendämpfende Auswirkungen kompensiert wird. Insgesamt kann das Vorhaben daher als kostenneutral angesehen werden.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2019

2020

2021

2022

2023

Nettofinanzierung Bund

‑633

‑3.411

‑2.510

‑603

‑95

Nettofinanzierung Länder

‑325

‑1.225

‑233

‑233

‑233

Nettofinanzierung Gesamt

‑958

‑4.636

‑2.743

‑836

‑328

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Durch eine mit den individuellen Kompetenzmessungen sichergestellte stärkenorientierte Bildungswegentscheidung wird die Wahrscheinlichkeit des Erreichens eines Bildungsziels erhöht.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Das Vorhaben enthält die erforderlichen flankierenden Regelungen zu Verordnungen der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Es sind insbesondere Datenverarbeitungen in Zusammenhang mit Schüler/innen-Daten geplant, die dem Bildungscontrolling dienen sollen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung wird gegebenenfalls noch durchgeführt werden.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes und Einführung individueller Kompetenz- und Potenzialmessungen

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2019

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Stärkung der Grundkompetenzen und Kulturtechniken" für das Wirkungsziel "Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2019 bei.

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Verbesserte Qualitätssicherung und verbindliches Qualitätsmanagement" für das Wirkungsziel "Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2019 bei.

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Verbesserung der Bildungsübergänge/Ausbau der Schnittstellensteuerung" für das Wirkungsziel "Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2019 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

1. Mit dem Bildungsreformgesetz 2017 wurde ein alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen umfassendes Bildungscontrolling eingeführt (§ 5 des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes). Kernstück dieses Bildungscontrollings ist eine auf die Schulqualität hin ausgerichtete evidenzbasierte und wirkungsorientierte Steuerungslogik auf Grundlage einheitlich definierter, erhobener und verarbeiteter Daten zu relevanten Themenbereichen (von der Schulstruktur bis zu den Schüler/innenleistungen). Schon derzeit werden solche Daten von rund 5.700 Schulen und 1,1 Millionen Schüler/innen und Schülern zentral erhoben und verarbeitet, es fehlen aber noch die zur Umsetzung des Bildungscontrollings erforderlichen Daten zu den standardisierten Leistungs- und Kompetenzmessungen.

2. Ein differenziertes Schulsystem, wie es in Österreich besteht, bringt es mit sich, dass an Nahtstellen Bildungswegentscheidungen zu treffen sind (nach der Grundschule besteht die Alternative zwischen Mittelschule und Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule, nach der Mittelschule bzw. Unterstufe zwischen Allgemeinbildung und Berufsbildung, und dort weiter zwischen Lehre mit Berufsschule, mittlerer oder höherer Schule). Diese Bildungswegentscheidungen sind für den weiteren individuellen Lebensweg jedes Kindes von weitreichender Bedeutung und sollen sich an persönlichen Interessen und Potenzialen orientieren. Im Nachhinein sich als nicht zielführend herausstellende Entscheidungen können zwar in einem durchlässigen Schulsystem, wie es in Österreich besteht, noch korrigiert werden, können aber dennoch zu Bildungslaufbahnverlusten führen. Derzeit gibt es zwar für die je Nahtstelle und Jahr rund 80.000 Schülerinnen und Schüler viele freiwillige Beratungsmöglichkeiten in Hinblick auf diese wichtigen Entscheidungen, aber kein verpflichtendes und standardisiertes Instrument, das Aufschluss über die individuellen Stärken der Schülerinnen und Schüler gibt und eine zielgerichtete Förderung vor dem Übertritt in die Folgeschule ermöglicht.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die Bereitstellung der für das Bildungscontrolling erforderlichen Daten, die den Bedingungen der Datenschutz-Grundverordnung genügt, ist unumgänglich.

Ohne die individuellen Kompetenzmessungen vor den Nahtstellen des Schulsystems würde die Chance vergeben, jeder Schülerin und jedem Schüler eine Entscheidungshilfe für ihre individuelle Bildungslaufbahn zu geben. Dies hätte neben den vermeidbaren individuellen Bildungslaufbahnverlusten auch weiterhin damit einhergehende Ineffizienzen im Gesamtsystem Schule zur Folge.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2024

Evaluierungsunterlagen und -methode: Es sind keine gesonderten Vorbereitungen erforderlich. Die Evaluierung ist in die jeweiligen Umsetzungsprojekte integriert.

 

Ziele

 

Ziel 1: Datengrundlage für die evidenzbasierte Bildungssteuerung

 

Beschreibung des Ziels:

Für das Bildungscontrolling bedarf es einer Datengrundlage, um daraus die für alle Ebenen der Schulverwaltung und die Schulen steuerungsrelevante Information gewinnen zu können. Ziel dieses Vorhabens ist es daher, alle Schüler/innen und Schulen betreffenden relevanten Daten periodisch und in hoher Qualität zentral verfügbar zu machen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Bildungsdokumentation enthält keine Daten zu standardisierten Kompetenz- und Leistungsmessungen.

Die Bildungsdokumentation enthält die relevanten Daten zu den standardisierten Leistungsmessungen.

 

Ziel 2: Stärkenorientierte Bildungswegentscheidung

 

Beschreibung des Ziels:

Die individuell passende Bildungswegentscheidung erhöht die Wahrscheinlichkeit des Erreichens eines Bildungsziels. Ziel dieses Vorhabens ist es daher, jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit zu geben, ihre oder seine Bildungswegentscheidung auch auf Basis objektiver Erkenntnisse stärkenorientiert zu treffen und die gegebenenfalls erforderliche Förderung rechtzeitig vor dem Übertritt in die Folgeschule zu erhalten.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Überprüfung der Bildungsstandards, die nicht jedes Schuljahr für alle in Frage kommenden Gegenstände und alle betroffenen Schüler/innen durchgeführt wird, mit ausschließlich Feed-Back an die Systemebene

jedes Schuljahr flächendeckende Kompetenz- und Potenzialmessung vor den Nahtstellen mit Individual- und System-Feed-Back

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Anpassung der Bildungsdokumentation

Beschreibung der Maßnahme:

Die Bildungsdokumentation wird insbesondere um Daten zu den individuellen Kompetenz- und Potenzialmessungen und den zentralen Reifeprüfungen, Reife- und Diplomprüfungen und Berufsreifeprüfungen erweitert.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Maßnahme 2: Individuelle Kompetenz- und Potenzialmessung (nationale Leistungsmessung)

Beschreibung der Maßnahme:

Rechtzeitig vor den Nahtstellen (dritte und vierte sowie siebte und achte Schulstufe) wird für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend eine standardisierte individuelle Kompetenz- und Potenzialmessung vorgesehen. Diese zeigt das Ausmaß des Erreichens grundlegender, nachhaltig erworbener Kompetenzen auf.

Die Ergebnisse werden auch für die standortbezogene Förderplanung und Unterrichtsentwicklung sowie für die langfristige systematische Qualitätsentwicklung in den Schulen nutzbringend verwertet.

 

Umsetzung von Ziel 2, 1

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2019

2020

2021

2022

2023

Werkleistungen

‑22

1.028

343

343

343

Transferaufwand

655

2.383

2.167

260

‑248

Aufwendungen gesamt

633

3.411

2.510

603

95

 

Für die Anpassung von IT-Systemen an das neue Bildungsdokumentationsgesetz fallen einmalige Einrichtungskosten (siehe Projekt) und laufende Wartungskosten (siehe laufende Auswirkungen) an.

Die individuellen Kompetenz- und Potenzialmessungen lösen inhaltlich die bestehenden Überprüfungen der Bildungsstandards ab und werden wie diese vom BIFIE (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation & Entwicklung des österreichischen Schulwesens) durchgeführt. Der erforderliche Aufwand ist daher bei den laufenden Auswirkungen als Transferaufwand abgebildet.

Auf der anderen Seite werden durch die stärkenorientierte Bildungswegentscheidung Bildungskarrieren optimiert und dadurch die Verweildauer der Schüler/innen im Schulsystem reduziert, woraus sich ein Minderbedarf beim Aufwand für das Lehrpersonal ergibt (siehe beim Personalaufwand).

In Summe ist das Vorhaben in den ersten Jahren mit einem Mehraufwand für den Bund verbunden, nach dem Jahr 2023 werden jedoch die kostendämpfenden Auswirkungen überwiegen. Damit ist das Vorhaben insgesamt auf längere Zeit gesehen jedenfalls kostenneutral.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2019

2020

2021

2022

2023

Erlöse

0

0

‑1.103

‑3.375

‑3.442

Personalkosten

0

0

‑1.103

‑3.375

‑3.442

Werkleistungen

325

1.225

233

233

233

Kosten gesamt

325

1.225

‑870

‑3.142

‑3.209

Nettoergebnis

‑325

‑1.225

‑233

‑233

‑233

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels

Durch eine stärkenorientierte Bildungswegentscheidung wird die Wahrscheinlichkeit des Erreichens eines Bildungsziels erhöht (siehe Ziel 2).

 

Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Schüler/innen an der Nahtstelle zur Sekundarstufe I

82.000

Zahlen BMBWF 2017/18 (Schüler/innen 4. Schulstufe)

Schüler/innen an der Nahtstelle zur Sekundarstufe II

84.000

Zahlen BMBWF 2017/18 (Schüler/innen 8. Schulstufe)

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2019

2020

2021

2022

2023

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

896

3.674

3.876

4.241

3.800

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

263

263

1.366

3.638

3.705

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2019

2020

2021

2022

2023

gem. BFRG/BFG

30.01.04 Qualitätsentwicklung und -steuerung

 

633

3.411

2.510

603

95

Durch Einsparungen

30.01.04 Qualitätsentwicklung und -steuerung

 

263

263

263

263

263

Durch Umschichtung

30.01.04 Qualitätsentwicklung und -steuerung

30.02.01 Pflichtschulen Primar- und Sekundarstufe I

 

 

1.103

3.375

3.442

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung erfolgt aus dem Detailbudget 30.01.04 "Qualitätsentwicklung und -steuerung" und ab dem Jahr 2021 durch Umschichtung aus dem Detailbudget 30.02.01 "Pflichtschule Primar- und Sekundarstufe I".

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Länder

 

 

 

 

‑1.103,08

‑15,63

‑3.374,71

‑46,88

‑3.442,20

‑46,88

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

Weniger Schüler/innen im freiwilligen 10. Schuljahr an PTS

Länder

Landeslehrperson

 

 

‑15,63

‑46,88

‑46,88

 

Eine stärkenorientierte Bildungswegentscheidung führt zu geringeren Schulabbrüchen insbesondere nach der Nahtstelle zur Sekundarstufe II (nach der 9. Schulstufe). Für Schüler/innen, die nach der 8. Schulstufe eine mittlere oder höhere Schule besucht haben und bei denen sich erst im Nachhinein herausstellt, dass sie für diese nicht geeignet waren, eröffnet das Pädagogikpaket 2018 die Möglichkeit, in einem freiwilligen 10. Schuljahr die polytechnische Schule (PTS) zu besuchen. Dies ermöglicht zwar eine Orientierungsphase und verhindert so den gänzlichen Ausfall aus dem Bildungssystem, führt aber zu nicht vernachlässigbaren Bildungslaufbahnverlusten. Durch die stärkenorientierte Bildungswegentscheidung soll nun auch noch dieser Bildungslaufbahnverlust eliminiert und die Bildungskarrieren optimiert werden.

Der Besuch der polytechnischen Schule in einem freiwilligen 10. Schuljahr ist ab dem Schuljahr 2019/20 möglich und verursacht ab diesem Zeitpunkt einen Zusatzaufwand (siehe die WFA zum Pädagogikpaket 2018). Die Maßnahmen zur stärkenorientierten Bildungswegentscheidung starten ebenfalls ab diesem Schuljahr. Schüler/innen, die sich nach dem Schuljahr 2019/20 für die ihren individuellen Kompetenzen und Potenzialen am besten entsprechende Schulart entscheiden, werden daher im Schuljahr 2021/22 nicht mehr in einem freiwilligen 10. Schuljahr die polytechnische Schule besuchen, wodurch der oben genannte Mehraufwand auf Dauer wieder wegfällt. Dieser Minderaufwand ergibt sich ab dem Schuljahr 2021/22 bei 422 betroffenen Schüler/innen und einer Lehrpersonenplanstelle je 9 Schüler/innen (siehe die WFA zum Pädagogikpaket) zu 422 / 9 = 46,88 Planstellen zu je 65.200 Euro jährlich (Stand 2019). Im Jahr 2021 fällt nur ein Drittel an (September bis Dezember des Schuljahres 2021/22).

Nach weiteren 4 bis 5 Jahren wird sich ein weiterer kostendämpfender Effekt einstellen. Die stärkenorientierte Bildungswegentscheidung vermeidet nicht nur Bildungsabbrüche, sondern auch Wiederholungen innerhalb einer Schulart, die sich auf Grund einer falschen Bildungswegentscheidung einstellen. Damit verringern sich bei gleichbleibender Absolvent/innenzahl die Gesamtschüler/innenzahl um die entsprechende Zahl an Repetent/innen und der damit in Zusammenhang stehende Lehrpersonalaufwand.

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

2019

2020

2021

2022

2023

Weniger Schüler/innen im freiwilligen 10. Schuljahr an PTS

Länder

Landeslehrperson

 

 

 

 

 

 

Laufende Auswirkungen – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2019

2020

2021

2022

2023

Bund

‑263.000,00

‑263.000,00

342.500,00

342.500,00

342.500,00

Länder

 

 

232.500,00

232.500,00

232.500,00

GESAMTSUMME

‑263.000,00

‑263.000,00

575.000,00

575.000,00

575.000,00

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Bezeichnung

Körpersch.

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Wegfall der separaten Verarbeitung der Daten zur Reifeprüfung

Bund

1

‑263.000,00

1

‑263.000,00

1

‑263.000,00

1

‑263.000,00

1

‑263.000,00

Wartungskosten Statistik Austria und Schulverwaltung Bund (inkl. bPK)

Bund

 

 

 

 

1

605.500,00

1

605.500,00

1

605.500,00

Wartungskosten Schulverwaltung Pflichtschulen

Länder

 

 

 

 

1

232.500,00

1

232.500,00

1

232.500,00

 

Für die zur Abbildung des neuen Bildungsdokumentationsgesetzes erforderlichen Erweiterungen der IT-Systeme (siehe Projekt) fallen jährlich zusätzliche Wartungskosten an.

Andererseits sind die bisher zusätzlich erfolgten Erhebungen zur Reifeprüfung nicht mehr erforderlich.

Die Kostenschätzung beruht auf Erfahrungswerten.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2019

2020

2021

2022

2023

Bund

655.000,00

2.383.000,00

2.166.919,36

260.293,11

‑248.201,02

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Mehraufwand BIFIE für IKPM

Bund

1

655.000,00

1

2.383.000,00

1

3.270.000,00

1

3.635.000,00

1

3.194.000,00

Minderaufwand PTS

Bund

 

 

 

 

1

‑1.103.080,64

1

‑3.374.706,89

1

‑3.442.201,02

 

Die Durchführung der individuellen Kompetenz- und Potenzialmessung (iKPM) erfolgt durch das BIFIE. Mehraufwendungen, die dem BIFIE durch die Überführung der Bildungsstandardüberprüfungen (BIST-Ü) in die iKPM entstehen, sind mittels Transferzahlungen durch den Bund zu tragen.

Seitens des BIFIE wurde eine Kostenschätzung zur Einführung der iKPM erstellt. Der Aufwand für die BIST-Ü beläuft sich auf 7.078.000 Euro im Jahr 2018, wovon 5.617.000 Euro auf Personal- und 1.461.000 Euro auf Sachaufwand entfallen. Der Personalaufwand wird sich im Zuge der Einführung der IKPM auf 6.990.000 Euro und der Sachaufwand auf 3.157.000 Euro erhöhen.

Bei der Gegenüberstellung der Kosten von iKPM mit den bisherigen BIST-Ü-Kosten ist zu berücksichtigen, dass sich die Leistungen sowie der Output der beiden „Programme“ wesentlich unterscheiden. So werden bei der iKPM laut derzeitigem Konzept jeweils alle Schüler/innen aus vier Schulstufen (3.,4.,7. und 8. Schulstufe) jährlich in 2-3 Fächern/Domänen getestet (Vollausbau rund 320.000 Schüler/innen), während die BIST-Ü jährlich nur an einer Schulstufe und in einem Fach durchgeführt wurde (rund 80.000 Schüler/innen).

Aus dieser deutlich höheren Überprüfungsdichte der iKPM resultieren relevante Mehrkosten in den verschiedensten Bereichen:

- höhere Druck- und Logistikkosten durch höheres Volumen an Erhebungsmaterial

- höhere Datenerfassungs- und Auswertungskosten durch höheres Volumen an Erhebungsmaterial (im Volksschul-Bereich rund 160.000 Stück zu 80.000 Stück)

- erhöhte Item-Entwicklungskosten aufgrund des höheren Item-Bedarfs

- erhöhte Anforderungen an Soft- und Hardwareinfrastruktur aufgrund elektronischer Testung in der 7. und 8. Schulstufe (rund 160.000 Schüler/innen) und damit einhergehend höhere Betriebskosten in diesem Bereich.

Der Netto-Mehraufwand ist in obiger Tabelle abgebildet.

 

Der Bund ersetzt den Ländern den Aufwand für das Lehrpersonal an polytechnischen Schulen. Der Minderbedarf an Lehrpersonalressourcen für das freiwillige zehnte Schuljahr an polytechnischen Schulen führt daher zu einem Minderaufwand in den Transferzahlungen des Bundes an die Länder.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2019

2020

2021

2022

2023

Länder

 

 

‑1.103.080,64

‑3.374.706,89

‑3.442.201,02

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Minderaufwand PTS

Länder

 

 

 

 

1

‑1.103.080,64

1

‑3.374.706,89

1

‑3.442.201,02

 

Der Bund ersetzt den Ländern den Aufwand für das Lehrpersonal an polytechnischen Schulen gemäß § 4 FAG 2017.

 

Projekt – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2019

2020

2021

2022

2023

Bund

241.000,00

1.291.000,00

 

 

 

Länder

325.000,00

1.225.000,00

 

 

 

GESAMTSUMME

566.000,00

2.516.000,00

 

 

 

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Adaptierung Bildungsdokumentation und Schulverwaltungsprogramme sowie Einrichtung bPK

Bund

1

241.000,00

1

1.291.000,00

 

 

 

 

 

 

Adaptierung Schulverwaltungsprogramme

Länder

1

325.000,00

1

1.225.000,00

 

 

 

 

 

 

 

Durch die Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes müssen die IT-Systeme sowohl für die zentralen Evidenzen (Statistik Austria) als auch für die Schüler/innenverwaltung vor Ort angepasst werden. Die Kosten für die Schulverwaltungsprogramme der Pflichtschulen sind von den jeweiligen Schulerhaltern zu tragen (Länder bzw. Gemeinden), die übrigen Kosten trägt der Bund.

Für folgende Anpassung der IT-Systeme an das neue Bildungsdokumentationsgesetz fallen einmalige Einrichtungskosten an:

- Datenschutz unter Verwendung der bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) in den Datenbasen

- Rückrechnungen im Bereich der bereichsspezifischen Personenkennzeichen bis zum Schuljahr 2006/07 (mehrere Millionen Datensätze)

- Datenänderungen von ca. 1,1 Mio. Schülerinnen und Schülern

- Qualitätskontrolle der Änderungen

- Änderungen in den Schulverwaltungsprogrammen (Sokrates Bund – Schulverwaltungsprogramme der Länder, sonstige Schulverwaltungsprogramme)

- Zentrale Erhebung und Qualitätssicherung der Ergebnisse der Reifeprüfung und der Reife- und Diplomprüfung sowie Aufbau einer zugehörigen Datenbasis

- Einbindung der nationalen Leistungsmessung (IKPM)

Die Kostenschätzung basiert auf Erfahrungswerten mit vergleichbaren Vorgängerprojekten.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 573565151).