Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz u.a., Änderung (146/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Universitätsgesetz 2002 geändert werden und das Bildungsdokumentationsgesetz 2019 erlassen wird

Kurzinformation

Ziele
  • Datengrundlage für die evidenzbasierte Bildungssteuerung
  • Stärkenorientierte Bildungswegentscheidung
Inhalt
  • Anpassung der Bildungsdokumentation
  • Individuelle Kompetenz- und Potenzialmessung (nationale Leistungsmessung)

Redaktion: oesterreich.gv.at

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Weiterentwicklung der Polytechnischen Schule
Ziel der Weiterentwicklung der Polytechnischen Schule soll es sein, die Grundlage für eine zeitgemäße Ausbildung von Schülerinnen/Schülern am Ende der allgemeinen Schulpflicht zu schaffen. Es sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für

  • einen zeitgemäßen kompetenzorientierten Lehrplan mit einem modernisierten Fächerkanon,
  • den Ausbau der Orientierungsfunktion der Polytechnischen Schule (Orientierungs- und Spezialisierungsphase am Schuljahresbeginn) sowie
  • die Neufassung der Fachbereiche entsprechend den Anforderungen der Wirtschaft oder weiterführender Schulen, wie in etwa die Wahl zwischen dem Cluster Technik, dem Cluster Dienstleistungen oder einem sonstigen den Interessen, Begabungen und Fähigkeiten der Schülerinnen/Schüler oder eines der Wirtschaftsstruktur der Region entsprechenden Bereiches

geschaffen werden.

Anpassungen der Datenweitergabe zwischen elementaren Bildungseinrichtungen und Schulen
Korrespondierend zu der in der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 verankerten Verpflichtung der Länder, auf landesgesetzlicher Ebene dafür Sorge zu tragen, dass die Primarschulen von Seiten der elementaren Bildungseinrichtungen entsprechende Daten zu einer etwaig erfolgten Sprachförderung eines Kindes erhalten, sollen auch auf bundesgesetzlicher Ebene im Bereich der Schuleingangsphase entsprechende Anpassungen geschaffen werden. Zu diesem Zwecke soll die Schulleiterin/der Schulleiter verpflichtet werden, die Übermittlung von Daten zur Sprachstandsfeststellung und zur Sprachförderung von der Leiterin/dem Leiter der elementaren Bildungseinrichtung zu verlangen, sofern die Erziehungsberechtigten nach Aufforderung durch die Schulleiterin/den Schulleiter ihrer Vorlagepflicht nicht binnen einer angemessenen Frist nachkommen.

Bildungsdokumentationsgesetz 2019
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bildungsdokumentationsgesetzes 2019 (BilDokG 2019) soll eine klare Trennung der Verarbeitung von schülerinnenbezogenen/schülerbezogenen Daten (personenbezogene Daten und sonstige Informationen) von jenen der Studierenden vorgenommen werden. Die weitreichendste Änderung im Bereich der Bildungsdokumentation soll die Umstellung von der Sozialversicherungsnummer als primäres Datum zur Identifikation des Individuums auf das bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) darstellen. Weitere Eckpunkte des vorliegenden Entwurfs sollen einerseits die Normierung der Datenverarbeitungen hinsichtlich der abschließenden Prüfungen, Externistenprüfungen, die einer abschließenden Prüfung entsprechen, sowie der Berufsreifeprüfung und andererseits der Datenverarbeitungen hinsichtlich der nationalen Leistungsmessungen sein.

Stand: 03.05.2019

Themen

Einbringendes Ressort

BMBWF (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)

Ähnliche Gegenstände