Steuerreformgesetz I 2019/20 – StRefG I 2019/20 (147/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Erdgasabgabegesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Kommunalsteuergesetz 1993, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das EU-Amtshilfegesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Punzierungsgesetz 2000 und das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 geändert werden (Steuerreformgesetz I 2019/20 – StRefG I 2019/20)

Kurzinformation

Ziele

  • Entbürokratisierung und Vereinfachung des Steuerrechts, Entlastung der Österreicherinnen/Österreicher, Erhöhung der Rechtssicherheit sowie Investitionsanreize

  • Anpassungen im Umweltbereich

  • Förderung der Steuergerechtigkeit

  • Anpassung des nationalen Rechts an unionsrechtliche Vorgaben

Inhalt

  • Anhebung der Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung

  • Pauschalierung für Kleinunternehmer

  • Anhebung des Grenzbetrags für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro

  • Schaffung der Möglichkeit, das Ergebnis des Pendlerrechners auch elektronisch zu übermitteln

  • Anpassung der CO²-Grenzwerte in Zusammenhang mit dem Sachbezug

  • Vorsteuerabzug für Krafträder mit einem CO²-Emissionswert von null Gramm pro Kilometer (E-Bikes)

  • Sozial verträgliche und ökologische Umgestaltung der laufenden Kraftfahrzeugbesteuerung für zukünftig zugelassene PKW und Krafträder

  • Sozial verträgliche und ökologische Umgestaltung der Normverbrauchsabgabe für PKW und Krafträder

  • Umsetzung von "Leuchtturm 6" der „Integrierten Klima- und Energiestrategie“ der Bundesregierung "mission 2030" – Befreiung von der "Eigenstromsteuer"

  • Umsetzung von "Leuchtturm 7" der „Integrierten Klima- und Energiestrategie“ der Bundesregierung "mission 2030" – Erneuerbarer Wasserstoff und Biomethan

  • Ermäßigter Steuersatz für elektronische Druckwerke (z.B. E-Books und E-Papers)

  • Integration des zahlungsfrequenzabhängigen Aufschlags für die motorbezogene Versicherungssteuer in den Steuertarif

  • Ausweitung des ermäßigten Steuersatzes auf alle Assistenzhunde

  • Stufenweise Anpassung der Tabaksteuersätze für Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes (TabStG)

  • Spezielles Vorzugsrecht für behinderte Inhaber von Tabakfachgeschäften

  • Abschaffung der Punzierung gemäß dem Edelmetallübereinkommen und der Punzierungskontrollgebühr

  • Steuerliche Zuschreibungsobergrenze nach Umgründungen

  • Pflichtveranlagung bei zwei Dienstverhältnissen bei Auslandssachverhalten

  • Schaffung einer Sonderregel für hybride Gestaltungen (Umsetzung ATAD 2)

  • Ausweitung des Anwendungsbereichs des Anteilsaustausches im Umgründungssteuergesetz aufgrund eines EuGH-Urteils

  • EU-weit einheitliche Konsignationslagerregelung

  • Ausweitung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • Regelung von Reihengeschäften

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 08.05.2019

Einbringendes Ressort

BMF (Bundesministerium für Finanzen)

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