Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung und die Notariatsordnung geändert werden

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2019

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Europäische Kommission thematisiert in dem zu Nr. 2018/0003 gegen die Republik Österreich geführten Vertragsverletzungsverfahren verschiedene Defizite bei der Umsetzung der sogenannten Vierten Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849 in das österreichische Recht. Betroffen davon sind auch die entsprechenden Umsetzungsbestimmungen im Bereich des rechtsanwaltlichen und des notariellen Berufsrechts.

Ziel(e)

Die Mehrzahl der von der Europäischen Kommission angesprochenen Kritikpunkte sollten sich im Rahmen des weiteren Vertragsverletzungsverfahrens voraussichtlich ausräumen lassen. Auch wenn an sich auch weiterhin von einer korrekten und von ihrem Umfang her hinreichenden Umsetzung der Vorgaben der Vierten Geldwäsche-Richtlinie in NO und RAO (sowie dem DSt) ausgegangen wird, soll das Vertragsverletzungsverfahren zum Anlass genommen werden, verschiedene der die Rechtsanwälte und Notare bzw. die jeweiligen Kammern treffenden Verpflichtungen und die von ihnen zu besorgenden Aufgaben nochmals zu präzisieren. Dadurch sollen die bestehenden Zweifel an der Unionsrechtskonformität der österreichischen Rechtslage beseitigt werden.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Anknüpfend an die von der Europäischen Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2018/0003 vorgenommenen Analyse werden Änderungen in der RAO sowie der NO vorgesehen, mit denen die von der Kommission aufgezeigten Problembereiche und thematisierten Ungereimtheiten aufgeklärt und beseitigt werden.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgeschlagenen Regelungen dienen der Beseitigung von Unklarheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG und der Richtlinie 2006/70/EG (im Folgenden: Vierte Geldwäsche-Richtlinie), ABl. Nr. L 141 vom 05.06.2015 S. 73, im Bereich des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Notare.

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung

Der Vorschlag sieht keine nicht bereits nach dem geltenden Recht vorgesehenen Datenverarbeitungen vor.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1615432109).