Rechtsanwaltsordnung, Notariatsordnung, Änderung (153/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung und die Notariatsordnung geändert werden

Kurzinformation

Ziel
  • Auch wenn an sich weiterhin von einer korrekten und von ihrem Umfang her hinreichenden Umsetzung der Vorgaben der Vierten Geldwäsche-Richtlinie in Notariatsordnung (NO) und Rechtsanwaltsordnung (RAO) (sowie dem Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, DSt) ausgegangen wird, soll das Vertragsverletzungsverfahren zum Anlass genommen werden, verschiedene der die Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Notarinnen/Notare bzw. die jeweiligen Kammern treffenden Verpflichtungen und die von ihnen zu besorgenden Aufgaben nochmals zu präzisieren. Dadurch sollen die bestehenden Zweifel an der Unionsrechtskonformität der österreichischen Rechtslage beseitigt werden.

Inhalt

  • Anknüpfend an die von der Europäischen Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2018/0003 vorgenommenen Analyse sollen Änderungen in der RAO sowie der NO vorgesehen werden, mit denen die von der Kommission aufgezeigten Problembereiche und thematisierten Ungereimtheiten aufgeklärt und beseitigt werden sollen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Umsetzung der Vierten Geldwäsche-Richtlinie erfolgte im Berufsrecht der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Notarinnen/Notare mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016. Mit diesem wurden umfangreiche Anpassungen der Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in der Rechtsanwaltsordnung, der Notariatsordnung und des Disziplinarstatuts für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter vorgenommen.

Wie gegen alle anderen EU-Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission zuletzt auch gegen die Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Vierten Geldwäsche-Richtlinie eingeleitet. Defizite wurden dabei unter anderem auch im Bereich des Berufsrechts der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Notarinnen/Notare geortet.

Auch wenn sich die Mehrzahl dieser Kritikpunkte der Europäischen Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren aller Voraussicht nach ausräumen lassen werden, zeigt die Analyse durch die Europäische Kommission doch, dass die die Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Notarinnen/Notare in diesem sensiblen Bereich treffenden Verpflichtungen in dem einen oder anderen Punkt präzisiert werden sollten, weil sie missverstanden werden können. Das soll mit den im Bereich der Rechtsanwaltsordnung und der Notariatsordnung vorgeschlagenen Änderungen geschehen. Das soll der Aufklärung der von der Europäischen Kommission dargelegten Problembereiche dienen.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 10.05.2019

Einbringendes Ressort

BMVRDJ (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz)

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