Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2019 (154/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (Versicherungsaufsichtsrechtsnovelle 2019)

Kurzinformation

Ziel

  • Das Schutzniveau der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten und die Wettbewerbsbedingungen in der betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) und dem Pensionskassenbereich sollen angeglichen werden

Inhalt

  • Anpassung der Informationspflichten gegenüber den Versicherten im Bereich der BKV

  • Schaffung eines Zustimmungsrechts der Versicherten in bestimmten Fällen der Übertragung von Vermögensteilen bei Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung des Versicherungsvertrags im Bereich der BKV

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die Bestimmungen zur betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) im Versicherungsaufsichtsgesetz an die erfolgten Änderungen des Pensionskassengesetzes (PKG) angepasst werden. Insbesondere sollen Informationspflichten an Anwartschafts- und Leistungsberechtigte und die Bestimmungen zur Kündigung im Bereich der BKV an den Pensionskassenbereich angepasst werden. Darüber hinaus sollen redaktionelle Anpassungen erfolgen. Insbesondere sollen die gemäß dem Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat erfolgten Änderungen auch im Recht der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit nachvollzogen werden. Zudem soll klargestellt werden, dass das Bilaterale Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung teilweise im Hinblick auf den Betrieb der Rückversicherung im Inland derogiert.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 13.05.2019

Einbringendes Ressort

BMF (Bundesministerium für Finanzen)

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