Änderung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundeskanzleramt

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2019

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Am 12. Februar 2019 hat der Ministerrat den von neun Bundesministern und Bundesministerinnen eingebrachten Bericht zur "Task Force – Strafrecht" beschlossen. Dieser Bericht bezieht sich auf die im Regierungsprogramm 2017 – 2022 für das Strafrecht vorgesehenen Reformen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde im Innenministerium die "Task Force Strafrecht zum besseren Schutz von Frauen und Kindern" eingerichtet, die unter Mitwirkung aller betroffenen Ressorts und unter Einbindung von Expertinnen und Experten aus der Praxis konkrete Maßnahmen für eine weitere Verbesserung sowie die Schaffung von Synergien in den Bereichen Strafrecht, Opferschutz und aktive Täterarbeit erarbeitete. Die im Rahmen des Ministerratsvortrags beschlossene Punktation enthält ein breites Maßnahmenbündel gegen Gewalt an und zum Schutz von insbesondere Frauen und Kindern.

Durch das Bundeskanzleramt ist folgende Maßnahme des Ministerratsbeschlusses umzusetzen: Gefährdungseinschätzung bei weiblicher Genitalverstümmelung. Dazu ist die bestehende Mitteilungspflicht von Krankenanstalten an den Kinder- und Jugendhilfeträger zu konkretisieren und zu verdeutlichen.

 

Ziel(e)

Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor weiblicher Genitalverstümmelung

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Verdeutlichung der bestehenden Mitteilungspflicht von Krankenanstalten an den Kinder- und Jugendhilfeträger

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung

keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 216220986).