Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche, Änderung (159/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche geändert wird

Kurzinformation

Ziel
  • Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor weiblicher Genitalverstümmelung
Inhalt
  • Verdeutlichung der bestehenden Mitteilungspflicht von Krankenanstalten an den Kinder- und Jugendhilfeträger

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Am 12. Februar 2019 hat der Ministerrat den von neun Bundesministern und Bundesministerinnen eingebrachten Bericht zur "Task Force – Strafrecht" beschlossen. Dieser Bericht bezieht sich auf die im Regierungsprogramm 2017 – 2022 für das Strafrecht vorgesehenen Reformen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde im Innenministerium die "Task Force Strafrecht zum besseren Schutz von Frauen und Kindern" eingerichtet, die unter Mitwirkung aller betroffenen Ressorts und unter Einbindung von Expertinnen/Experten aus der Praxis konkrete Maßnahmen für eine weitere Verbesserung sowie die Schaffung von Synergien in den Bereichen Strafrecht, Opferschutz und aktive Täterarbeit erarbeitete. Die im Rahmen des Ministerratsvortrags beschlossene Punktation enthält ein breites Maßnahmenbündel gegen Gewalt an und zum Schutz von insbesondere Frauen und Kindern.

Durch das Bundeskanzleramt ist folgende Maßnahme des Ministerratsbeschlusses umzusetzen: Gefährdungseinschätzung bei weiblicher Genitalverstümmelung. Dazu soll bestehende Mitteilungspflicht von Krankenanstalten an den Kinder- und Jugendhilfeträger zu konkretisiert und zu verdeutlicht werden.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Stand: 17.05.2019

Einbringendes Ressort

BKA (Bundeskanzleramt)

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