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 Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

bmvrdj.gv.at

BMVRDJ - IV 3 (Strafverfahrensrecht)

 

Mag. Clemens Burianek

Sachbearbeiter

clemens.burianek@bmvrdj.gv.at

+43 1 521 52-302373

Museumstraße 7, 1070 Wien

E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.s@bmvrdj.gv.at zu richten.

 

Geschäftszahl: BMVRDJ-S884.066/0006-IV 3/2019

 

Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Strafregistergesetz 1968 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Strafprozess- und Jugendstrafrechtsänderungsgesetz 2019)

Versendung zur Begutachtung

Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Strafregistergesetz 1968 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Strafprozess- und Jugendstrafrechtsänderungsgesetz 2019), samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden.

Die Begutachtungsfrist endet am 30. August 2019.

Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an die Adresse team.s@bmvrdj.gv.at zu richten.

Überdies wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden (begutachtungsverfahren@parlament.gv.at).

Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten, Staatsanwaltschaften oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch auf der Website des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (www.bmvrdj.gv.at) abgerufen werden kann.

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

Es wird um Verständnis ersucht, dass nach dem Ende der Begutachtungsfrist einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können.

 

4. Juli 2019

Für den Bundesminister:

Mag. Christian Pilnacek

Elektronisch gefertigt