bmvrdj.gv.at BMVRDJ - IV 1 (Materielles Strafrecht)
Mag. Martina Klein Sachbearbeiterin martina.klein@bmj.gv.at +43 1 521 52-302805 Museumstraße 7, 1070 Wien E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an team.s@bmvrdj.gv.at zu richten. |
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Geschäftszahl:BMVRDJ-S638.025/0003-IV 1/2019 |
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Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz und das Bewährungshilfegesetz geändert werden (StVG-Novelle 2019),
Versendung zur Begutachtung
Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafvollzugsgesetz und das Bewährungshilfegesetz geändert werden (StVG-Novelle 2019), samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden.
Die Begutachtungsfrist endet am 14. Oktober 2019.
Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an die Adresse team.s@bmvrdj.gv.at zu richten.
Überdies wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden (begutachtungsverfahren@parlament.gv.at).
Soweit dieser Entwurf den Staatsanwaltschaften, Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch auf der Website des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (www.bmvrdj.gv.at) abgerufen werden kann.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.
Es wird um Verständnis ersucht, dass nach dem Ende der Begutachtungsfrist einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können.
29. August 2019
Für den Bundesminister:
Mag. Christian Pilnacek
Elektronisch gefertigt