Zahlungsdienstegesetz 2018, Änderung (169/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Die zugrundeliegende Verordnung zur Änderung der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in der Union und Entgelte für Währungsumrechnungen soll mittels Schaffung eines präventiven Regulierungsrahmens die nach wie vor bestehenden Ungleichheiten im Hinblick auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro aus Mitgliedstaaten, die nicht zum Euro-Währungsgebiet gehören, beseitigen sowie Informationspflichten und Anforderungen für die Währungsumrechnung im Zusammenhang mit kartengebundenen Zahlungsvorgängen und Überweisungen harmonisieren.

Inhalt

  • Der vorliegende Gesetzesentwurf soll die Änderung der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in der Union und Entgelte für Währungsumrechnungen vorgesehenen Sanktionen als Verwaltungsstrafen implementieren.

Redaktion: oesterreich.gv.at

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der vorliegende Gesetzesentwurf soll die nach wie vor bestehenden Ungleichheiten im Hinblick auf Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro aus Mitgliedstaaten, die nicht zum Euro-Währungsgebiet gehören, beseitigen sowie Informationspflichten und Anforderungen für die Währungsumrechnung im Zusammenhang mit kartengebundenen Zahlungsvorgängen und Überweisungen harmonisieren. Um diese Ziele zu erreichen, sieht die Verordnung der Europäischen Union im Wesentlichen folgende unionsweite Regelungen vor:

  • Die Angleichung von Entgelten für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro innerhalb der Union an die Entgelte für die entsprechenden Inlandszahlungen in der Landeswährung, in dem der Zahlungsdienstleister des Zahlungsdienstnutzers ansässig ist.

  • Ergänzende Informationspflichten und Anforderungen zu Entgelten für Zahlungsdienstleister und Parteien, die Währungsumrechnungen an einem Geldautomaten oder einer Verkaufsstelle erbringen. Hierbei wird unter anderem das Währungsumrechnungsentgelt als prozentualer Aufschlag konkretisiert.

  • Ergänzende Informationspflichten zu Entgelten für Zahlungsdienstleister, die Währungsumrechnungen im Zusammenhang mit Überweisungen anbieten. Die in diesem Bezug genannten Informationspflichten und Anforderungen sollen zur Verständlichkeit und Transparenz für Zahlungsdienstnutzer bei Währungsumrechnungen beitragen.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll jene Bestimmungen in das österreichische Recht einfügen, die notwendig sind, damit die zugrundeliegende Verordnung in Österreich wirksam werden kann. Insbesondere sollen gesetzliche Vorschriften betreffend Sanktionen für Verstöße gegen die in der Verordnung genannten Pflichten vorgesehen werden.

Stand: 18.10.2019

Einbringendes Ressort

BMF (Bundesministerium für Finanzen)

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