5. Punkt

Wahl von ständigen Ausschüssen (Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsaus­schuss, Budgetausschuss)

Präsidentin Elisabeth Köstinger: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Es liegt mir der einvernehmliche Vorschlag vor, zunächst folgende ständige Ausschüs­se einzusetzen: Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss und Budgetausschuss.

Ich ersuche nun jene Damen und Herren, die sich für die Einsetzung der erwähnten Ausschüsse aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig an­genommen.

Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder wer­den auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten nach den im § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen ver­teilt.

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder der Präsidentin namhaft zu machen; diese gelten damit als gewählt.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist nun für den Unvereinbarkeitsausschuss, den Immunitätsausschuss und den Budgetausschuss jeweils eine Zahl von 21 Mit­gliedern und Ersatzmitgliedern einvernehmlich vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Klubs sich wie folgt errechnet: je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder jeweils auf die SPÖ und die FPÖ sowie je 1 Mitglied und Ersatzmitglied jeweils auf die NEOS und die Liste Pilz.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich lasse über die Ausschussgröße des Unvereinbarkeitsausschusses, des Immuni­tätsausschusses und des Budgetausschusses abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für eine Ausschussgröße von 21 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig an­genommen.

Die Namen der von den Klubs der Präsidentin als Mitglieder beziehungsweise Ersatz­mitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.

*****

(Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie ihre Funktionen sind im Internet unter www.parlament.gv.at – Parlament aktiv>Ausschüsse abrufbar.)

*****