5. Punkt
Wahl von ständigen Ausschüssen (Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss, Budgetausschuss)
Präsidentin Elisabeth Köstinger: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Es liegt mir der einvernehmliche Vorschlag vor, zunächst folgende ständige Ausschüsse einzusetzen: Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss und Budgetausschuss.
Ich ersuche nun jene Damen und Herren, die sich für die Einsetzung der erwähnten Ausschüsse aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten nach den im § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen verteilt.
Die Klubs haben die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder der Präsidentin namhaft zu machen; diese gelten damit als gewählt.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist nun für den Unvereinbarkeitsausschuss, den Immunitätsausschuss und den Budgetausschuss jeweils eine Zahl von 21 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern einvernehmlich vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Klubs sich wie folgt errechnet: je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder jeweils auf die SPÖ und die FPÖ sowie je 1 Mitglied und Ersatzmitglied jeweils auf die NEOS und die Liste Pilz.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich lasse über die Ausschussgröße des Unvereinbarkeitsausschusses, des Immunitätsausschusses und des Budgetausschusses abstimmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für eine Ausschussgröße von 21 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Namen der von den Klubs der Präsidentin als Mitglieder beziehungsweise Ersatzmitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.
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(Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie ihre Funktionen sind im Internet unter www.parlament.gv.at – Parlament aktiv>Ausschüsse abrufbar.)
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