10.37

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Kollegin Lueger, ich bedanke mich für die Freundlichkeit, dass Sie mich zitiert haben, und ich darf Ihnen bereits jetzt ein Kompliment dafür ausrichten, dass Sie zuerst davon gesprochen haben, dass die Österreicherinnen und Österreicher in Österreich sicher leben sollen. – Ich entdecke eine Art des neuen Nationalismus bei Ihnen, zu dem ich Ihnen ganz besonders gratuliere. Wir haben uns gedacht, es sollten eigentlich alle Menschen in Österreich sicher leben können, aber bitte. (Beifall bei der FPÖ.)

Ja, es ist Aufgabe des Staates, für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. Seit nunmehr mehreren Jahren gibt es ein neues Bedrohungsbild: Terroristen; ich würde eher sagen hundsgemeine Mörder, die wahllos und bestialisch Menschen, Kinder, Frauen, Männer, umbringen, ob im Nahen Osten, in Asien, in den USA oder in Europa – und Gott sei Dank jetzt noch nicht in Österreich, wobei aber die Frage der Bedrohung nicht von der Hand gewiesen und nicht auf die leichte Schulter genommen werden kann.

Diese Verbrecher handeln im vermeintlich höheren Auftrag eines Gottes oder einer Religion, die man auch ansprechen muss, das habe ich bis jetzt noch versäumt. Es handelt sich hier speziell um den Islam, der in Richtung der Rechtfertigung von Mord an Andersgläubigen ausgelegt werden kann und leider auch ausgelegt wird. Auf diese grundsätzlich zwar gegen Individuen gerichteten Attentate, die aber letztlich den Staat in seiner Gesamtheit treffen sollen, muss Augenmerk gelegt werden, es muss dem vorgebeugt werden, das muss auf allen Ebenen bekämpft werden.

Das wurde bereits angestoßen, der Rahmen reicht von einer Bildungsoffensive über Deradikalisierungsprogramme in der Justiz et cetera. Kernpunkt dabei ist aber für die staatliche Macht nach wie vor – ich formuliere es jetzt als einen Begriff – die Polizei. Sie muss verhindern und aufklären.

Es kann daher auch nicht mehr so sein, dass Uneinigkeit in einer Bundesregierung, was Grenzen betrifft, dazu führt, dass ohne Kontrolle nachweislich Terroristen bei einem Grenzübertritt auf das Staatsgebiet der Republik Österreich kommen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der polizeiliche Staatsschutz befindet sich in einem Spannungsfeld. Es wurden bereits die Grund- und Freiheitsrechte – 150 Jahre alt – erwähnt und die Frage der Aufklärung von Straftaten angesprochen. Ein kleines Beispiel für dieses Spannungsfeld: Es gibt Eltern, die sagen, mein Kind hat eine Prepaidkarte und ich bin nicht interessiert daran, dass mein Kind – unter Anführungszeichen – „ausgeschnüffelt“ wird. Auf der anderen Seite wissen wir, dass sich gerade Verbrecher – und da fallen eben diese Terroristen darunter – der Prepaidkarten bedienen. Das heißt, da gibt es eine Interessen­abwä­gung.

Der Verfassungsgerichtshof hat, Frau Kollegin Lueger – wie in anderen Punkten auch – den Rahmen für diese Interessenabwägung ganz klar abgesteckt, wann dies möglich ist. Wenn es die Methode gibt, die eingreift, muss der Rechtsschutz passen. Unsere Devise ist aber, dass man nicht in die Breite gehen soll, sondern immer in die Tiefe. Bei einem Anfangsverdacht sind unter strenger richterlicher Beaufsichtigung die entsprechenden Methoden anzuwenden. Betreffend Ausbau des Rechtsschutzes stellt sich 150 Jahre nach Einführung des Staatsgrundgesetzes auch die Frage, wie man das Parlament, die Demokratie, die Abgeordneten da besser einbinden kann.

Die Ermittlungsmethoden, die vorgesehen sind, werden sehr oft als Spielzeug für die Polizei bezeichnet. Das können nur diejenigen sagen, die generell kein besonderes Vertrauen in unsere Polizei insgesamt haben. An dieser Stelle sei gesagt: Polizisten sind Staatsdiener, sie arbeiten für die Republik, und es darf keinen Generalverdacht gegen die österreichische Polizei geben, dass sie alle grundsätzlich oder deshalb, weil es für sie vielleicht im Nachtdienst lustig ist, gesetzeswidrig handeln. Diese Mental­reservation gegen die Polizei darf bei uns keinen Platz haben. Sie ist ein wichtiger Bestandteil und muss daher unterstützt und darf nicht unter Verdacht gestellt werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir haben – Weihnachtsmärkte, das wurde bereits erwähnt – die Bilder aus Berlin noch vor Augen, wo Kinder, Frauen und Männer getötet wurden. Wir müssen ange­sichts dieser Bilder dafür sorgen, dass besonders in dieser Zeit – aber nicht nur in dieser Zeit, sondern immer – die Menschen geschützt werden.

Ja, es geht darum, unsere Freiheit zu schützen, aber nicht nur die Freiheit im Sinne der Grund- und Freiheitsrechte, sondern tatsächlich auch die Freiheit im Zusammenhang mit Leben, Gesundheit, Eigentum et cetera. Diese Grundrechte haben unsere Bürger. Auch der Terrorist, der prospektive Terrorist hat eine Freiheit, und zwar hat er die Freiheit, von seinem Tun, von seiner Tat, von seinem Plan, wodurch auch immer dazu bewegt, Abstand zu nehmen und ihn nicht umzusetzen. Wenn er es trotzdem tut, dann hat dieser Terrorist nur eine Freiheit, und die reicht bis zur Innenseite seiner Zellentür. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.43

Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­ne­ter Strolz. – Bitte.