Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 5 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls:
„TO-Punkt 5: Wahl von Ausschüssen (Finanzausschuss und Verfassungsausschuss)
Die Einsetzung des Finanzausschusses und des Verfassungsausschusses wird [...] beschlossen.
Für den Finanzausschuss und den Verfassungsausschuss wird [...] eine Zahl von je 21 Mitgliedern und 21 Ersatzmitgliedern festgesetzt. Demgemäß entfallen auf: ÖVP je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder, SPÖ je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder, FPÖ je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder, NEOS je 1 Mitglied und Ersatzmitglied, Liste Pilz je 1 Mitglied und Ersatzmitglied.
Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Ausschüsse namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG als gewählt.
Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.