Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 17

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in Österreich erwähnen, dass es zu keinen überzogenen und zu keinen nicht-ziel­gerichteten Maßnahmen kommt.

Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses, bekämpfen wir gemeinsam die terroristische Bedrohung, unterstützen wir unsere Polizistinnen und Polizisten mit den besten Rahmenbedingungen und mit der besten Schutzausrüstung und unterstützen wir alle Maßnahmen für die Prävention! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.37


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Rosenkranz. – Bitte.

 


10.37.38

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Kollegin Lueger, ich bedanke mich für die Freundlichkeit, dass Sie mich zitiert haben, und ich darf Ihnen bereits jetzt ein Kompliment dafür ausrichten, dass Sie zuerst davon gesprochen haben, dass die Österreicherinnen und Österreicher in Österreich sicher leben sollen. – Ich entdecke eine Art des neuen Nationalismus bei Ihnen, zu dem ich Ihnen ganz besonders gratuliere. Wir haben uns gedacht, es sollten eigentlich alle Menschen in Österreich sicher leben können, aber bitte. (Beifall bei der FPÖ.)

Ja, es ist Aufgabe des Staates, für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. Seit nunmehr mehreren Jahren gibt es ein neues Bedrohungsbild: Terroristen; ich würde eher sagen hundsgemeine Mörder, die wahllos und bestialisch Menschen, Kinder, Frauen, Männer, umbringen, ob im Nahen Osten, in Asien, in den USA oder in Europa – und Gott sei Dank jetzt noch nicht in Österreich, wobei aber die Frage der Bedrohung nicht von der Hand gewiesen und nicht auf die leichte Schulter genommen werden kann.

Diese Verbrecher handeln im vermeintlich höheren Auftrag eines Gottes oder einer Religion, die man auch ansprechen muss, das habe ich bis jetzt noch versäumt. Es handelt sich hier speziell um den Islam, der in Richtung der Rechtfertigung von Mord an Andersgläubigen ausgelegt werden kann und leider auch ausgelegt wird. Auf diese grundsätzlich zwar gegen Individuen gerichteten Attentate, die aber letztlich den Staat in seiner Gesamtheit treffen sollen, muss Augenmerk gelegt werden, es muss dem vorgebeugt werden, das muss auf allen Ebenen bekämpft werden.

Das wurde bereits angestoßen, der Rahmen reicht von einer Bildungsoffensive über Deradikalisierungsprogramme in der Justiz et cetera. Kernpunkt dabei ist aber für die staatliche Macht nach wie vor – ich formuliere es jetzt als einen Begriff – die Polizei. Sie muss verhindern und aufklären.

Es kann daher auch nicht mehr so sein, dass Uneinigkeit in einer Bundesregierung, was Grenzen betrifft, dazu führt, dass ohne Kontrolle nachweislich Terroristen bei einem Grenzübertritt auf das Staatsgebiet der Republik Österreich kommen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der polizeiliche Staatsschutz befindet sich in einem Spannungsfeld. Es wurden bereits die Grund- und Freiheitsrechte – 150 Jahre alt – erwähnt und die Frage der Aufklärung von Straftaten angesprochen. Ein kleines Beispiel für dieses Spannungsfeld: Es gibt Eltern, die sagen, mein Kind hat eine Prepaidkarte und ich bin nicht interessiert daran, dass mein Kind – unter Anführungszeichen – „ausgeschnüffelt“ wird. Auf der anderen Seite wissen wir, dass sich gerade Verbrecher – und da fallen eben diese Terroristen darunter – der Prepaidkarten bedienen. Das heißt, da gibt es eine Interessen­abwä­gung.

 


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