15.49

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin Duzdar! Werte KollegInnen des Hohen Hauses! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Werte Damen und Herren vor den Fernsehschirmen! Leider ist diese Dienstrechts-Novelle, wie die Frau Staatssekretärin eingangs ausgeführt hat, nur eine sehr abgespeckte Version. Eine weit umfassendere Novelle, die mit den Sozialpartnern ausverhandelt war, stand im Raum, wurde aber jetzt im Zuge der Regierungsum­bildung gekürzt.

Anscheinend will man der alten Regierung keinen Erfolg gönnen, weshalb das Bundesministerium für Finanzen eine Reihe von Punkten gestrichen hat, auf die ich auch noch einzeln eingehen möchte. Einerseits die Umsetzung des Gehaltsab­schlusses für die öffentlich Bediensteten, der linear erfolgt: Das halte ich für sehr gut, und wie die Frau Staatssekretärin auch in ihrer Ausführung betont hat, war in den Verhandlungen die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der Younion sehr fair, gelungen und konstruktiv.

Es ist im Sinne der DienstnehmerInnen, sprich der öffentlich Bediensteten, dass sie eine gute Gehaltserhöhung von 2,33 Prozent plus Zulagen erhalten. Wir haben das jetzt auch schon im Ausschuss diskutiert, und Kollege Rossmann hat da immer nur von den Beamten gesprochen. Ich möchte schon einmal darauf hinweisen, dass wir im öffentlichen Dienst derzeit ein Verhältnis von Beamten zu Vertragsbediensteten von circa 50 zu 50 beim Bund und bereits 20 zu 80 bei Ländern und Gemeinden haben – das heißt also, dass viele, viele Bedienstete bereits unter das ASVG fallen und nicht, so wie Sie meinen, ausschließlich Beamte mit Sonderregelungen sind.

Herr Kollege Loacker, Vordienstzeiten hätten wir auch besprochen – aber die Vor­dienstzeiten werden jetzt nicht entschieden, und die Frau Staatssekretärin ist jetzt auch nicht mehr in der Lage, sich dieses Themas anzunehmen. (Abg. Loacker: In der Lage ist sie nicht!)

Sie wissen jedoch, dass das ein laufendes Gerichtsverfahren ist, Sie wissen, dass der Generalstaatsanwalt noch keinen Zeitplan und noch nicht einmal eine Stellungnahme abgegeben hat. Das kann man jetzt nicht lösen.

Es gibt mehrere Punkte in dieser Dienstrechts-Novelle, die bereits angesprochen wurden, zum Beispiel die ADV-Zulage, wo laut der jetzigen Rechtsprechung diese Bestimmungen für die Erschwerniszulage nicht mehr als Rechtsgrundlage gelten. Damit die Bediensteten aber nichts verlieren, ist eine gesetzliche Grundlage jetzt erforderlich geworden, und sie wurde auch eingearbeitet. Betroffen sind davon hauptsächlich Bedienstete des Finanzministeriums, es geht darum, dass sie von ihrem Gehalt nichts verlieren.

Eine weitere Änderung der ADV-Zulage betrifft den Arbeitsplatzwechsel: Wenn man auf einen anderen Arbeitsplatz wechselt und ebenfalls die ADV braucht, soll diese Zulage nicht wie bis dato eingefroren sein, sondern mit der neuen Position steigen. Davon profitieren ebenfalls die Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen.

Bei der Verlängerung der Opting-out-Regelung für Bedienstete der mittleren Führungs­positionen geht es um die Mehrdienstleistungen, die abgegolten werden sollen. Dies war erforderlich, weil die alte Lösung mit Ende des Jahres endet, daher ist auch das ein wichtiger Punkt, der miteingebaut wurde.

Wir haben hier den Beschluss der Bildungsreform umgesetzt: Es braucht eine dienstrechtliche Verankerung dieser neuen Funktion der Bildungsdirektoren, damit wir mit dem 1. Jänner starten können; daher ist auch das ein Punkt dieser Novelle.

Bei der Nachtzeitgutschrift geht es um eine Regelung für Exekutivbedienstete, die mehr als 15 Nachtdienste leisten. Zukünftig erfolgt eine Abgeltung von eineinhalb Stunden Zeitguthaben pro Nachtdienst statt bisher einer Stunde. Das hat den Vorteil, dass erstens die Leistung von Nachtdiensten mehr bewertet wird und zweitens den Polizistinnen und Polizisten die Möglichkeit geboten wird, ihren Ausgleich zu finden. Das hatte zur Folge, dass wir auch die Frist für die Inanspruchnahme des Zeitgut­habens von sechs auf neun Monate erhöhen mussten. Speziell in den Städten ist die Inanspruchnahme oft gar nicht möglich, und das stellt eine besondere Belastung für Polizistinnen und Polizisten dar.

Punkte aus der sozialpartnerschaftlichen Einigung wie Familienhospiz, Wiedereinglie­derungsteilzeit und der Rechtsanspruch auf Ersatz der Begräbniskosten bei im Dienst verstorbenen Polizistinnen und Polizisten sind in dieser Änderung leider nicht ent­halten.

Ich möchte sagen, es ist traurig – nein, es ist eigentlich verwerflich, dass man die öffentlich Bediensteten für diese politischen Spiele benutzt, dass nicht die gesamte zwischen den Sozialpartnern ausverhandelte Novelle umgesetzt wird! Man verlangt gute Arbeit von den öffentlich Bediensteten für den Staat, aber die Wertschätzung in Worten allein kann nicht genug sein.

Wir werden dieser Novelle zustimmen, aber Sie können sich sicher sein, dass wir SozialdemokratInnen an den offenen Punkten dranbleiben werden. (Beifall bei der SPÖ.)

15.54

Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Rossmann, für 5 Minuten. – Bitte.