Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung, 13. Dezember 2017 / Seite 16

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Frau Staatssekretärin Duzdar! Sie haben eingangs in Ihrem Statement ausgeführt, die schwarz-blaue Regierung hätte es 2005 herbeigeführt, dass die Polizeischüler zu wenig verdienen. Aber dann frage ich mich, warum es zwölf Jahre gedauert hat, bis Sie das endlich abgestellt haben. So schlimm kann es, glaube ich, nicht gewesen sein, denn sonst hätte man – davon gehe ich aus – seitens der Sozialdemokratie wohl schon vorher heftig auf den Busch geklopft und gesagt, dass da sofort eine Änderung her muss. Jetzt, am Ende Ihrer Dekade in der Regierung, darauf noch einmal hinzuweisen, so unter dem Motto, dann geben wir der neuen Bundesregierung noch schnell etwas mit, ist auch kein guter Stil. Auch davon möchte ich mich distanzieren.

Alles in allem enthalten diese beiden Bestimmungen, die hier in Rede stehen, wie ich meine, gute, sinnvolle und ausgewogene Maßnahmen für den öffentlichen Dienst, sind aber auch ein Zeichen für die Bevölkerung, dass man bei den Politikern zuerst zu sparen beginnt. Da bin ich bei meinem Vorredner Mag. Gerstl, der schon ausgeführt hat, dass man von der Bevölkerung nur etwas einfordern kann, wenn man vorher ein gutes Zeichen gibt. Dafür ist diese Nulllohnrunde für Politiker allemal ein gutes Beispiel. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ofenauer.)

16.14


Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Ofenauer, für 4 Minuten. – Bitte.

 


16.14.59

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Werte Kollegen im Hohen Haus! Wir diskutieren jetzt über zwei Gesetze, nämlich zum einen über die Dienstrechts-Novelle, die Verbesserungen für den öffentlichen Dienst enthält, und zum anderen über das Bezügebegrenzungsgesetz. Mit letzterem Gesetz, dem Bezügebegren­zungsge­setz, verzichten die Politiker auf die vorgesehene Gehaltserhöhung im Jahr 2018. Das ist ein Zeichen dafür, dass wir auch zum Sparen bei öffentlichen Ausgaben beitragen, wobei es mir dabei wichtig ist zu betonen, dass das nicht für Politiker gilt, die weniger als das Gehalt eines Bundesrates verdienen, was vor allem bei Bürgermeistern der Fall ist. Das ist vor allem auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit dieser Men­schen, die tagtäglich im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern stehen, an vor­derster Stelle sozusagen, so wie auch unsere öffentlich Bediensteten.

Der öffentliche Dienst steht für die Vielfalt der Aufgaben eines Staates. Diese reichen von Bildung über Gesundheit bis zur Sicherheit, von Lehrern über Krankenschwestern bis zur Polizei. Die öffentlich Bediensteten im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden sind das Fundament der Verwaltung dieses Staates, und die öffentliche Verwaltung ist ganz wesentlich für die Stabilität eines Staates und auch für das Vertrauen der Menschen in diesen Staat. Nicht zuletzt vollziehen auch die öffentlich Bediensteten die Gesetze, die wir hier beschließen.

Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle bei allen öffentlich Bediensteten sehr herzlich bedanken, die in den verschiedensten Bereichen, an den verschiedensten Stellen, jeder an seinem Platz, mit ihrer Arbeit und ihrem täglichen Engagement das Funk­tio­nieren des Staates gewährleisten. Die Wertschätzung für die geleistete Arbeit drückt sich im Allgemeinen durch den Respekt und eben die Wertschätzung, die man einem Berufstand entgegenbringt, aus. Mit dem vorliegenden Gehaltsabschluss wird diese Wertschätzung den öffentlich Bediensteten gegenüber aber auch in Zahlen ausge­drückt, und es wird sichergestellt, dass es bei einer Inflation von 1,9 Prozent zu keinem Wertverlust der Gehälter kommt. Es wurde eine gerechte und faire Lösung gefunden.

Damit aber dieses Gesetz auch am 1. Jänner in Kraft treten kann, gibt es heute auch etwas sehr Seltenes, nämlich drei Nationalratssitzungen an einem Tag, um das parla-


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