23.20

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren von der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf meine erste Rede in diesem Hohen Haus zum Stichwort Verwaltungsreform und zu dem, was dazu im Regierungsprogramm steht, halten. Wir haben heute schon von Ab­geordnetem Stefan gehört, dass das Wort Verwaltungsreform im Grunde genommen keiner mehr hören kann. Oder mit den Worten eines namentlich nicht zitierten Journa­listen sei gesagt: Der Friedhof ist voller namenloser Verwaltungsreformen. Umso bes­ser und richtiger ist es, dass in diesem Regierungsprogramm ein sehr ambitionierter Ansatz zur Verwaltungs- und Verfassungsreform enthalten ist.

Die Königsdisziplin einer Verwaltungs- und Verfassungsreform wird sicherlich jene sein, bei welcher es darum geht, die Kompetenzen in den Artikeln 10 bis 15 der Bun­desverfassung zu durchforsten, ohne dem Föderalismus in irgendeiner Weise den Kampf anzusagen, klar zu schauen, auf welcher Ebene man was regeln kann, und dabei zu beachten, was man bei den Menschen und mit den Menschen in ihrer Nähe besser regeln kann und wo es zentrale Steuerung braucht. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gudenus.)

Ich glaube, dass die Bundesregierung gerade diesbezüglich nicht nur eine programma­tische Ansage im Regierungsprogramm hat, sondern mit dem Bundesminister Josef Mo­ser, der zweifelsfrei einer der wesentlichen Sachverständigen in dieser Frage ist, auch den richtigen Mann an dieser Stelle. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich noch zwei Dinge sagen, die man aus diesem reichhaltigen Programm herauspicken kann. Wir haben heute viel über Digitalisierung und Modernisierung gere­det. Wir waren bis 2006 eines der führenden Länder beim E-Government. Digitalisie­rung darf vor der Verwaltung nicht haltmachen, denn Digitalisierung in der Verwaltung bedeutet Vereinfachung für den Bürger, Vereinfachung für den Rechtshilfesuchenden und im Endeffekt eine Effizienzsteigerung der Verwaltung. Dieser Aufgabe werden wir uns stellen müssen, und wir müssen sie rasch, zielorientiert und zweckmäßig verfol­gen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir haben in den letzten zwanzig, dreißig Jahren viele Vorschriften hier herinnen ge­schaffen, auch unter Beteiligung unserer Partei. Wir haben mit diesen Vorschriften die Freiheit der Bürger eingeschränkt, wir haben aber damit auch die Freiheit des Unter­nehmertums wesentlich eingeschränkt. Wenn wir heute sehen, wie viele Beauftragte wir zur Durchführung von irgendwelchen teilweise einander widersprechenden Verwal­tungsvorschriften haben, dann wissen wir, dass im Sinne des freien Unternehmertums und für die Bürger rasches Handeln, rasches Deregulieren und die Rückgabe von Frei­heit und Eigenverantwortung unabdingbar sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

Eines, meine Damen und Herren, ist aber sicher – und ich habe gestern im Verfas­sungsausschuss festgestellt, dass alle Parteien dorthin kompetente und gute Juristen entsendet haben, ob Kollegen Scherak, Kollegen Stefan, Kollegen Schrangl, Kollegen Noll, der jetzt nicht da ist, oder auch den Kollegen Jarolim; es sitzen sehr viele kom­petente und erfahrene Juristen dort drinnen –: Wir werden viele Teile von dem, was ich hier jetzt gesagt habe, nur gemeinsam lösen können.

Ich nenne da immer als positives, leuchtendes Beispiel die Verwaltungsgerichtsbar­keitsreform. Das war eine wirklich große und gute Verwaltungsreform, ein großer Wurf, der eigentlich sehr unter seinem Wert verkauft worden ist.

Wir werden bei den Verfahrensvorschriften das eine oder andere ändern müssen. Ich glaube, klar ist, dass durchaus auch zivilrechtliche Regeln in den Verfahren notwendig sein werden. Ich denke da beispielsweise an Tatsachen- und Neuerungsvorbringen zum Ende der ersten Instanz oder allenfalls auch an Kostenersatzregeln. Aber dies vorweg nur als Einwurf. Für den ganz großen Ansatz brauchen wir zunächst einmal eine klare Kompetenzzuteilung. Dafür sind wir. Ich glaube, dass wir das in diesem Haus mit den Juristen und mit unserem Minister Josef Moser als dem Sachverständi­gen für Staatsreform und Kompetenzbereinigung gemeinsam schaffen werden. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. (Beifall bei ÖVP, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Scherak.)

23.25

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Herr Abgeordneter.

Zu Wort gemeldet ist Frau Dr. Povysil. – Bitte.