3. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 14/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (3 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 30/A der Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2018 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2018) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert wird (4 d.B.)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Meine Damen und Herren! Wir gelangen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Hinsichtlich der Berichte weise ich darauf hin, dass jeweils eine Fristsetzung bis 15. Dezember 2017 beschlossen wurde. Ein Verzicht auf die 24-stündige Auflagefrist der Ausschussberichte ist nicht erforderlich.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wittmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.