0.20

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren zu Hause! Es hat ja schon Tradition, dass die Opposition die Regierung kritisieren muss, und auch wir haben das beim letzten Bundesministeriengesetz natürlich gemacht. Die SPÖ weiß aber ganz genau, auch wenn sie hier kritisiert, dass das Bundesministe­riengesetz nur die technische Hülle ist, um die zukünftigen wichtigen Vorhaben der Re­gierung umzusetzen. Ich muss leider auch sagen, dass auch ich gut vorbereitet war und jetzt über den Redebeitrag des Kollegen Wittmann ein bisschen enttäuscht bin. Ich hätte mir schon ein bisschen mehr Inhalt gewünscht (Abg. Wöginger: Da gibt es kei­nen Inhalt! – Abg. Rosenkranz: Man merkt, er ist ein junger Abgeordneter! Der kennt ihn noch nicht!), sodass wir auch darauf eingehen können. Ganz offensichtlich haben sich bei näherer Betrachtung Ihre ganzen Vorwürfe aber in Luft aufgelöst und Sie ha­ben gesehen: Ja, das ist ein Gesetz, womit die Regierung in Zukunft arbeiten kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Und damit die Regierung in Zukunft arbeiten kann, bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kolle­gen zum Bericht des Verfassungsausschusses 3 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-No­velle 2017)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht in 3 d.B. angeschlossene Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:

1. In Z 6 entfällt der Untertatbestand „Koordination in Angelegenheiten der Raumfor­schung, Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik einschließlich der Koordina­tion von Regionalprogrammen im Rahmen der EU-Strukturfonds.“

2. In Z 9 wird in Z 4a das Wort „Bundesministerium“ durch „Bundesministeriums“ er­setzt und entfällt in Z 5 die Wendung „ ; Rechtsinformation und E-Recht“.

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, der Antrag wurde verteilt, es genügt, ihn in Grundzügen zu erläutern. – Danke schön. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Gar nichts ist verteilt!)

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (fortsetzend): Die Frau Präsidentin hat das ent­schieden, damit nehme ich das an und damit ist dieser Antrag eingebracht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Rosenkranz: Erläutern! – Heiterkeit bei der SPÖ.)

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die Grundzüge müssen Sie bitte schon erläu­tern. – Danke. (Heiterkeit und Ruf bei der SPÖ: Jetzt einigt euch!)

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (fortsetzend): 3. In Z 21 lautet Z 26:

„26. Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmern.

Dazu gehört insbesondere auch:

Allgemeine Digitalisierungsstrategie.

Angelegenheiten des E-Governments.

Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Informa­tionstechnologien.

Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Ein­satzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von An­wendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und des ressortübergreifenden Wir­kungscontrollings sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes.

Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung.

Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems.

Bereitstellung des Rechtsinformationssystems und des E-Rechts.

Angelegenheiten der strategischen Ausrichtung der BRZ GmbH im Sinne der Digitali­sierungsstrategie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.“

4. Z 26 (Abschnitt G Z 12 des Teiles 2 der Anlage zu § 2) lautet:

„26. Dem Abschnitt G [...] des Teiles 2 der Anlage zu § 2 wird folgende Z 12 angefügt:

„12. Mitwirkung bei der Erstellung des Rahmenplanes der Österreichischen Bundes­bahnen hinsichtlich der budgetären Aspekte.““

5. Z 34 (jeweils) bis 37 erhalten die Bezeichnungen „34.“ bis „38.“.

*****

Damit ist dieser Antrag wirklich vollständig eingebracht. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Ich wünsche mir, dass wir in dieser Legislaturperiode eine gute Zusammenarbeit ha­ben, bedanke mich bei der ÖVP für die wirklich tolle Zusammenarbeit bei diesem Re­gierungsübereinkommen – nämlich ganz das Gegenteil von dem, was Sie sagen, Kol­lege Wittmann. Vielleicht wachen Sie aber einmal auf und sehen, dass diese Regie­rung tolle Arbeit leistet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

0.25

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses 3 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-No­velle 2017)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht in 3 d.B. angeschlossene Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:

1. In Z 6 (Abschnitt A Z 1 des Teiles 2 der Anlage zu § 2) entfällt der Untertatbestand „Koordination in Angelegenheiten der Raumforschung, Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik einschließlich der Koordination von Regionalprogrammen im Rah­men der EU-Strukturfonds.“

2. In Z 9 (Abschnitt A Z 4a bis 6 des Teiles 2 der Anlage zu § 2) wird in Z 4a das Wort „Bundesministerium“ durch „Bundesministeriums“ ersetzt und entfällt in Z 5 die Wen­dung „ ; Rechtsinformation und E-Recht“.

3. In Z 21 (Abschnitt F des Teiles 2 der Anlage zu § 2) lautet Z 26:

„26.      Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmen.

Dazu gehört insbesondere auch:

Allgemeine Digitalisierungsstrategie.

Angelegenheiten des E-Governments.

Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Informa­tionstechnologien.

Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Ein­satzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von An­wendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und des ressortübergreifenden Wir­kungscontrollings sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes.

Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung.

Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems.

Bereitstellung des Rechtsinformationssystems und des E-Rechts.

Angelegenheiten der strategischen Ausrichtung der BRZ GmbH im Sinne der Digitali­sierungsstrategie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.“

4. Z 26 (Abschnitt G (neu) Z 12 des Teiles 2 der Anlage zu § 2) lautet:

„26. Dem Abschnitt G (neu) des Teiles 2 der Anlage zu § 2 wird folgende Z 12 ange­fügt:

„12.      Mitwirkung bei der Erstellung des Rahmenplanes der Österreichischen Bundes­bahnen hinsichtlich der budgetären Aspekte.““

5. Z 34 (jeweils) bis 37 erhalten die Bezeichnungen „34.“ bis „38.“.

Begründung

Die Zuständigkeiten des vorgesehenen Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort im Bereich der Digitalisierung sollen ausgebaut werden, namentlich in Bezug auf Digitalisierungsstrategie, Informationstechnologien, E Government und Rechts­informationssystem.

Bezüglich des Rahmenplanes der Österreichischen Bundesbahnen wird die Mitzustän­digkeit des Bundesministeriums für Finanzen präzisiert (budgetäre Aspekte).

Im Übrigen handelt es sich um redaktionelle Korrekturen.

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke schön.

Der soeben ordnungsgemäß eingebrachte Abänderungsantrag ist genügend unter­stützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Noll. – Bitte.