0.29

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­te Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Kollege Noll, ich bin bei Ihnen, eine Regierungsverordnung, die im Verfassungsausschuss eventuell auch be­sprochen werden sollte, wäre wahrscheinlich der bessere und der sauberere Weg ge­wesen. Dies ist ein Thema, dem man sich in der Zukunft nähern kann. Tatsache ist, es gibt jetzt eine neue Regierung mit neuer Ministerienzusammensetzung. Damit das Sport­ressort, das ja vom Landesverteidigungsministerium zum Vizekanzler wandert, auch wirk­lich arbeiten kann und finanziell ausgestattet ist, brauchen wir die Novelle zum Bundes­ministeriengesetz und das Budgetprovisorium, da wir wegen der Wahl natürlich auch kein eigenes Budget beschließen konnten.

Kollegin Winzig hat schon darüber gesprochen, dass wir gestern im Budgetausschuss auch noch einige Änderungen vornehmen mussten, weil es natürlich aufgrund der Frist­setzung schnell gehen musste. Um Kollegen Krainer zu beruhigen, der ja gestern an­gekündigt hat, er habe noch einen dritten Fehler in dem vorgelegten Antrag gefunden: Wir haben ihn uns noch einmal ganz genau angeschaut und ebenfalls einen dritten Feh­ler gefunden – zu Ihrer Beruhigung, Herr Kollege Krainer.

Darum bringe ich hiermit folgenden Abänderungsantrag zum Antrag 30/A ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben erwähnte Vorlage wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 2 im Art I lautet:

„(2) Sofern die im Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020, in der Fassung des Ar­tikel II dieses Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. xxx/201x, für das Jahr 2018 festgelegten Obergrenzen niedriger sind als jene des gemäß § 1 anzuwendenden BFG 2017, gelten diese niedrigeren Obergrenzen.“

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Jetzt stimmt dieser Antrag. Ich ersuche um allgemeine Zustimmung, damit diese Bun­desregierung auch ordnungsgemäß arbeiten kann. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

0.32

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Mag. Roman Haider

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 30/A der Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, Mag. Roman Haider, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2018 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2018) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert wird in der Fassung des Aus­schussberichtes (4 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben erwähnte Vorlage wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 2 in Artikel I lautet:

„(2) Sofern die im Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020, in der Fassung des Arti­kel II dieses Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. xxx/201x, für das Jahr 2018 festgelegten Obergrenzen niedriger sind als jene des gemäß § 1 anzuwendenden BFG 2017, gelten diese niedrigeren Obergrenzen.“

Begründung

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird ein redaktionelles Versehen behoben und auf die aktuell zu beschließende Fassung des Bundesfinanzrahmengesetzes Bezug ge­nommen.

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