Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke.

Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Winzig, Mag. Hai­der, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhand­lung.

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zu den Abstimmungen.

Es liegen zwei Rückverweisungsanträge vor.

Ich lasse daher über den Rückverweisungsantrag zu Tagesordnungspunkt 3 der Ab­geordneten Mag. Schieder, Kolleginnen und Kollegen, den Entwurf betreffend Bundes­ministeriengesetz-Novelle 2017 in 3 der Beilagen nochmals an den Verfassungsaus­schuss zu verweisen, abstimmen. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Rückverweisungsantrag zu Tagesord­nungspunkt 4 der Abgeordneten Mag. Schieder, Kolleginnen und Kollegen, den Ent­wurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanz­jahr 2018 getroffen wird und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert wird, nochmals an den Budgetausschuss zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend Bun­desministeriengesetz-Novelle 2017 in 3 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen ei­nen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffern 6, 9, 21, 26 sowie 34 bis 37 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.

Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2018 ge­troffen wird und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert wird, in 4 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Winzig, Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen ei­nen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Winzig, Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen haben einen Ab­änderungsantrag betreffend Artikel I eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.

Der Gesetzentwurf ist daher in dritter Lesung angenommen.