Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 3 und 5 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls:
„TO-Punkt 3: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 14/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (3 der Beilagen)
[...]
Die Abgeordneten Mag. Schieder, Kolleginnen und Kollegen bringen den Rückverweisungsantrag Beilage III/1 ein.
[...]
Die Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/1 ein, der in den Kernpunkten erläutert wird. Gemäß § 53 Abs. 4 GOG wird die Vervielfältigung und Verteilung verfügt.
[...]
Abstimmungen:
Der Rückverweisungsantrag Beilage III/1 wird abgelehnt (dafür S, N, P).
[...]
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 3 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 3/1 in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig (dafür V, F) angenommen.“
„TO-Punkt 5: Wahl von Ausschüssen
Im Einvernehmen mit der Präsidialkonferenz schlägt die Präsidentin zu diesem Tagesordnungspunkt die Durchführung einer Debatte vor. Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.
Der Nationalrat beschließt einstimmig nachstehende Ausschüsse einzusetzen:
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Außenpolitischer Ausschuss
Ausschuss für Bauten und Wohnen
Ausschuss für Familie und Jugend
Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung
Geschäftsordnungsausschuss
Gesundheitsausschuss
Gleichbehandlungsausschuss
Ausschuss für innere Angelegenheiten
Justizausschuss
Ausschuss für Konsumentenschutz
Kulturausschuss
Landesverteidigungsausschuss
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft
Ausschuss für Menschenrechte
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen
Rechnungshofausschuss
Sportausschuss
Tourismusausschuss
Umweltausschuss
Unterrichtsausschuss
Verkehrsausschuss
Volksanwaltschaftsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie
Wissenschaftsausschuss
Weiters wird für diese Ausschüsse einstimmig jeweils eine Ausschussgröße von je 21 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern festgelegt, wobei sich diese auf die Fraktionen wie folgt verteilen:
ÖVP je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder
SPÖ je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder
FPÖ je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder
NEOS je 1 Mitglied und Ersatzmitglied
Liste Pilz je 1 Mitglied und Ersatzmitglied
Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder beziehungsweise Ersatzmitglieder des Ausschusses namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG als gewählt.
Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.