Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Ab­geordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 3 und 5 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amt­lichen Protokolls:

„TO-Punkt 3: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 14/A der Abge­ordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (3 der Beilagen)

[...]

Die Abgeordneten Mag. Schieder, Kolleginnen und Kollegen bringen den Rückverwei­sungsantrag Beilage III/1 ein.

[...]

Die Abgeordneten Mag. Gerstl, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/1 ein, der in den Kernpunkten erläutert wird. Gemäß § 53 Abs. 4 GOG wird die Vervielfältigung und Verteilung verfügt.

[...]

Abstimmungen:

Der Rückverweisungsantrag Beilage III/1 wird abgelehnt (dafür S, N, P).

[...]

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 3 der Beilagen unter Berück­sichtigung des Abänderungsantrages Beilage 3/1 in zweiter und dritter Lesung mehr­stimmig (dafür V, F) angenommen.“

„TO-Punkt 5: Wahl von Ausschüssen

Im Einvernehmen mit der Präsidialkonferenz schlägt die Präsidentin zu diesem Ta­gesordnungspunkt die Durchführung einer Debatte vor. Dieser Vorschlag wird einstim­mig angenommen.

Der Nationalrat beschließt einstimmig nachstehende Ausschüsse einzusetzen:

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Außenpolitischer Ausschuss

Ausschuss für Bauten und Wohnen

Ausschuss für Familie und Jugend

Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung

Geschäftsordnungsausschuss

Gesundheitsausschuss

Gleichbehandlungsausschuss

Ausschuss für innere Angelegenheiten

Justizausschuss

Ausschuss für Konsumentenschutz

Kulturausschuss

Landesverteidigungsausschuss

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft

Ausschuss für Menschenrechte

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen

Rechnungshofausschuss

Sportausschuss

Tourismusausschuss

Umweltausschuss

Unterrichtsausschuss

Verkehrsausschuss

Volksanwaltschaftsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie

Wissenschaftsausschuss

Weiters wird für diese Ausschüsse einstimmig jeweils eine Ausschussgröße von je 21 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern festgelegt, wobei sich diese auf die Fraktionen wie folgt verteilen:

ÖVP                je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder

SPÖ                je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder

FPÖ                je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder

NEOS             je 1 Mitglied und Ersatzmitglied

Liste Pilz         je 1 Mitglied und Ersatzmitglied

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder beziehungsweise Ersatzmitglieder des Ausschusses namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG als gewählt.

Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amt­lichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäfts­ordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.