Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 26

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13.57.42Wahl der Präsidentin/des Präsidenten

 


Präsidentin Doris Bures: Wir werden zunächst die Wahl des Präsidenten des Na­tionalrates vornehmen.

Es liegt ein Wahlvorschlag lautend auf Mag. Wolfgang Sobotka vor.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 87 Abs. 3 der Geschäftsordnung auch Stimmen gültig sind, die auf andere wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten lauten.

Gemäß § 87 Abs. 7 der Geschäftsordnung ist die Wahl des Präsidenten geheim, und zwar mit Stimmzetteln, durchzuführen.

Ich unterbreche nun kurz die Sitzung, um die technischen Voraussetzungen für diese Wahl zu schaffen.

Die Sitzung ist kurz unterbrochen.

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(Die Sitzung wird um 13.58 Uhr unterbrochen und um 14.01 Uhr wieder aufgenom­men.)

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Präsidentin Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Ich bitte den Herrn Schriftführer Abgeordneten Wolfgang Zanger, sich bereitzuhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Namen der Abgeordneten werden nun in alphabetischer Reihenfolge durch die Schriftführung aufgerufen. Bei Namensaufruf be­geben Sie sich bitte zuerst zu den Bediensteten der Parlamentsdirektion – von mir aus gesehen rechts neben den Wahlzellen – und geben Ihren Namen bekannt. Danach er­halten Sie den Stimmzettel, der zu benützen ist, samt Kuvert. Für die Wahl ist aus­schließlich dieser amtliche Stimmzettel zu verwenden. Auf diesen ist der Name der ge­wünschten Kandidatin/des gewünschten Kandidaten zu schreiben. Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels in der Wahlzelle ist dieser im Kuvert in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich bitte nun den Herrn Schriftführer Abgeordneten Wolfgang Zanger, mit dem Na­mensaufruf zu beginnen; es wird Sie dann Herr Abgeordneter Hermann Gahr ablösen. – Bitte.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Gahr begeben sich die Abge­ordneten in die Wahlzellen und werfen sodann den Stimmzettel in die Wahlurne.)

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Präsidentin Doris Bures: Die Stimmabgabe ist nun beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführung die Stimmenauszählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

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