Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll5. Sitzung, 20. und 21. Dezember 2017 / Seite 93

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nehmen. Fragt einmal draußen die Menschen, die jetzt mehr als acht Stunden arbei­ten, ob sie Überstundenzuschläge kriegen!

Und dann noch zu glauben, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, ob sie zwölf Stunden arbeiten oder nicht, und dass das im beiderseitigen Interessenausgleich passiert – das ist ein völliger Schwachsinn. Dort, wo es keine Betriebsräte gibt, wird über diese Menschen drübergefahren werden. Das zeigt jetzt schon die Praxis. Ich ge­be euch jetzt eine Chance, weil es mir wirklich sachlich wichtig ist, bei diesem Thema fachlich zu diskutieren und gemeinsam vorzugehen.

Ich möchte daher folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Ver­schlechterungen bei der Arbeitszeit für ArbeitnehmerInnen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Höchstarbeitszeit auf dem derzeitigen Ni­veau zu belassen und nicht generell auf 12 Stunden/Tag und 60 Stunden/Woche aus­zuweiten. Die Vornahme von Arbeitszeitflexibilisierungen darf nur in einem ausgewo­genen Verhältnis zwischen Interessen der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen er­folgen.“

*****

Das ist genau jene Formulierung , die ihr vor der Wahl den Menschen versprochen habt. Das ist jene Formulierung, die du heute auch hier als Klubobmann wiedergegeben hast. Seht das wirklich als Brücke – als Brücke, denn nur im gemeinsamen Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern können flexible Arbeitszeiten diskutiert oder auch eingeführt werden. Ansonsten ist es wieder ein großer Etikettenschwindel und ihr haltet wieder nicht ein, was ihr vor der Wahl angekündigt habt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch

Kolleginnen und Kollegen

betreffend keine Verschlechterungen bei der Arbeitszeit für ArbeitnehmerInnen

Schon jetzt können Beschäftigte in bestimmten Fällen 12 Stunden arbeiten. Etwa bei erhöhtem Arbeitsbedarf, das heißt in Zeiten von Auftragsspitzen, bei Tätigkeiten mit einem erheblichen und regelmäßigen Anteil an Arbeitsbereitschaft (z.B. Wachpersonal) oder bei Schichtarbeit. Das heißt, heute gibt es den 12 Stunden-Tag nur in Ausnahme­fällen, künftig soll die Höchstarbeitszeit generell ausgeweitet werden.

Die derzeit geltende Regelung des § 7 Abs. 4 Arbeitszeitgesetz besagt, dass Unter­nehmen die Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden erhöhen können, wenn sich der Arbeits­bedarf in Zeiten von Auftragsspitzen erhöht und sonst ein schwerer wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen droht. Das Unternehmen muss die Kollektivvertrags­parteien und das Arbeitsinspektorat über die Betriebsvereinbarung informieren. Die ma-


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