nehmen. Fragt einmal draußen die Menschen, die jetzt mehr als acht Stunden arbeiten, ob sie Überstundenzuschläge kriegen!
Und dann noch zu glauben, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, ob sie zwölf Stunden arbeiten oder nicht, und dass das im beiderseitigen Interessenausgleich passiert – das ist ein völliger Schwachsinn. Dort, wo es keine Betriebsräte gibt, wird über diese Menschen drübergefahren werden. Das zeigt jetzt schon die Praxis. Ich gebe euch jetzt eine Chance, weil es mir wirklich sachlich wichtig ist, bei diesem Thema fachlich zu diskutieren und gemeinsam vorzugehen.
Ich möchte daher folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Verschlechterungen bei der Arbeitszeit für ArbeitnehmerInnen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Höchstarbeitszeit auf dem derzeitigen Niveau zu belassen und nicht generell auf 12 Stunden/Tag und 60 Stunden/Woche auszuweiten. Die Vornahme von Arbeitszeitflexibilisierungen darf nur in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Interessen der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen erfolgen.“
*****
Das ist genau jene Formulierung , die ihr vor der Wahl den Menschen versprochen habt. Das ist jene Formulierung, die du heute auch hier als Klubobmann wiedergegeben hast. Seht das wirklich als Brücke – als Brücke, denn nur im gemeinsamen Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern können flexible Arbeitszeiten diskutiert oder auch eingeführt werden. Ansonsten ist es wieder ein großer Etikettenschwindel und ihr haltet wieder nicht ein, was ihr vor der Wahl angekündigt habt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.21
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch
Kolleginnen und Kollegen
betreffend keine Verschlechterungen bei der Arbeitszeit für ArbeitnehmerInnen
Schon jetzt können Beschäftigte in bestimmten Fällen 12 Stunden arbeiten. Etwa bei erhöhtem Arbeitsbedarf, das heißt in Zeiten von Auftragsspitzen, bei Tätigkeiten mit einem erheblichen und regelmäßigen Anteil an Arbeitsbereitschaft (z.B. Wachpersonal) oder bei Schichtarbeit. Das heißt, heute gibt es den 12 Stunden-Tag nur in Ausnahmefällen, künftig soll die Höchstarbeitszeit generell ausgeweitet werden.
Die derzeit geltende Regelung des § 7 Abs. 4 Arbeitszeitgesetz besagt, dass Unternehmen die Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden erhöhen können, wenn sich der Arbeitsbedarf in Zeiten von Auftragsspitzen erhöht und sonst ein schwerer wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen droht. Das Unternehmen muss die Kollektivvertragsparteien und das Arbeitsinspektorat über die Betriebsvereinbarung informieren. Die ma-
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